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ZDF-Moderator Jan Böhmermann am Schreibtisch des „ZDF Magazins Royale“.

© ZDF und Jens Koch / ZDF/Jens Koch

Update

Stefan Aust vs. Jan Böhmermann: „Welt“-Herausgeber erwirkt einstweilige Verfügung

Im „ZDF Magazin Royale“ veröffentlichte Böhmermann ein fiktives Fahndungsplakat mit Aust-Motiv. Dieser geht juristisch dagegen vor – das ZDF reagiert.

Das muss vorneweg gesagt werden: Der Vorgang ist keine Satire. Stefan Aust hat eine einstweilige Verfügung gegen ein Plakat in der Satireshow „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann erwirkt. Dies berichtet „Der Spiegel“. Böhmermann selbst hatte darüber getwittert.

In seinem „ZDF Magazin Royale“ am 25. November 2022 hatte Moderator Jan Böhmermann die FDP vergangenes Jahr zur neuen RAF, also zur neuen Roten Armee Fraktion erklärt. Dafür zeigte er auch ein fiktives Fahndungsplakat, was er vorab twitterte und das neben FDP-Politikern, Springer-Journalisten einen Esel zeigte. Auch ein angebliches Foto des „Welt“-Herausgebers Stefan Aust war darauf zu sehen.

Ein Pressesprecher des Oberlandesgerichts Hamburg bestätigte dem „Spiegel“, dass Aust einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg eingereicht hat. Es gehe aber nicht um die Sendung als Ganzes, sondern um ein Foto, das auf einer Art Collage gezeigt wird.

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„Sowohl in der Vorankündigung der Sendung als auch in der Sendung selbst wurde eine Fotocollage gezeigt im Stil eines Fahndungsaufrufs aus den siebziger Jahren – überschrieben mit ,Linksradikale Gewalttäter – Lindner/Lehfeldt-Bande’.“ Unter anderem werde ein Bild gezeigt, das unterschrieben ist mit „Aust, Stefan Reinhard, 1.7.46 Stade“.

Problematisch an der Sache sei: „Die Fotografie zeigt nicht Stefan Aust, sondern den Schauspieler Volker Bruch, der im Film ,Der Baader Meinhof Komplex’ Stefan Aust gespielt hat.“ Der Film beruht auf dem fast gleichnamigen Sachbuch des ehemaligen „Spiegel“-Chefredakteurs Aust.

Der Zuschauer könne das nach Auffassung des Landgerichts nicht anders verstehen, als dass die abgebildete Person Stefan Aust sei. Das ist sie aber nicht. Somit sei das eine Persönlichkeitsverletzung, urteilte das Landgericht und gab Aust Recht. Die Verbreitung des vermeintlichen Aust-Fotos mit diesen Zeilen ist damit seit diesem Donnerstag untersagt. Das ZDF muss nun entscheiden, wie es mit der Causa umgeht, ob etwa das Bild in der Sendung ausgeblendet oder gleich die ganze Folge aus der Mediathek entfernt wird.

Die Aktion Böhmermanns führte damals zu gemischten Reaktionen, etwa auf Twitter. Während einige Nutzerinnen und Nutzer zum Beispiel schrieben, Böhmermann habe damit gewissen Medien und Politikerinnen und Politikern den Spiegel vorgehalten und „den richtigen Knopf gedrückt“, twitterten andere beispielsweise, dass es sich dabei um „Heimtücke“ handle. Und die Springer-Spitze schäumte entsprechend. Nicht so Stefan Aust. Der ging vor Gericht.

Auf Tagesspiegel-Anfrage teilte das ZDF mit: „Nach der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg wurde die Sendung entsprechend bearbeitet. Das ZDF prüft, ob es gegen den Beschluss vorgeht.“ In der ZDF-Mediathek und auf YouTube ist die Sendung inzwischen nicht mehr abrufbar.

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