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Zum Tag des Grundgesetzes stellen Akivist*innen 1.051 Regenbogenflaggen vor dem Reichstagsgebäude auf.

© IMAGO/epd/Christian Ditsch

Regenbogenflaggen-Aktion: Initiative Grundgesetz für Alle demonstriert vor Bundestag

Mit einer bunten Aktion vor dem Reichstagsgebäude in Berlin setzen sich Aktivist*innen für die Änderung des Grundgesetz-Artikels 3 ein.

Auf der Wiese vor dem Bundestag haben Aktivist*innen zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai mehr als 1.051 Regenbogenflaggen aufgestellt. Es ist die Zahl der Straftaten, die im vergangenen Jahr gegen queere Menschen registriert wurde. Das ist eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr, in dem es 782 Straftaten waren. Dabei kann von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden.

Initiiert wurde die Aktion von Initiative Grundgesetz für Alle (GFA), die sich dafür einsetzt, dass in den Artikel 3 des Grundgesetzes auch vielfältige sexuelle und geschlechtliche Identitäten aufgenommen werden. Der Paragraf verbietet Diskriminierung aufgrund der Herkunft, der Hautfarbe, des Glaubens, einer Behinderung oder politischen Anschauung.

Viele Prominente unterstützen die Initiative

„Man sollte meinen, das Grundgesetz, unsere Verfassung, schützt die Rechte aller Menschen gleichermaßen. Das tut es leider nicht. Queere Menschen erfahren, im Gegensatz zu ihren heterosexuellen, cisgeschlechtlichen Mitmenschen, bis heute keinen verfassungsmäßigen Schutz“, sagt Chris*tian Gaa, Initiator der Initiative GFA.

Das Grundgesetz ist seit 1949 in Kraft. Eine Änderung des Artikels 3 wird derzeit auch wegen des Begriffs „Rasse“ diskutiert, der als Reaktion auf die rassistische Politik des NS-Regimes in die Verfassung aufgenommen worden war. Allerdings gibt es keine Menschrassen, der Begriff selbst ist rassistisch.

Um die Änderung des Artikels 3 voranzutreiben, gründete sich im Februar 2021 die GFA-Initiative. Sie ist ein Zusammenschluss von mehr als 200 bundesweit tätigen queeren Organisationen, Unternehmen und Prominenten wie Anne Will, Udo Lindenberg und Rosa von Praunheim, sowie zahlreichen Bundestagsabgeordneten, die einen expliziten Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität durch eine Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 fordern.

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Chris*tian Gaa sagt: „Wenn wir als Gesellschaft zusammenhalten wollen, darf unsere Verfassung niemanden außen vor lassen. Was bringen uns die hart erkämpften Rechte, wenn sie uns morgen wieder genommen werden können? Wir brauchen ein Grundgesetz, das allen Menschen und ihren Grundrechten einen verlässlichen Schutz bietet.“

Dass es damit demnächst vorangehen könnte, verspricht der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition. Darin steht der Satz: „Wir wollen den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität ergänzen und den Begriff ,Rasse' im Grundgesetz ersetzen.“ Die geschlechtliche Identität fehlt hier allerdings - die GFA-Aktivist*innen werden die Regierung sicher weiter darauf aufmerksam machen.

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