zum Hauptinhalt
Kommt das Merkmal "sexuelle Identität" ins Grundgesetz?

© JOHN MACDOUGALL/AFP

Diskriminierungsverbot: Opposition will "sexuelle Identität" ins Grundgesetz aufnehmen

"Sexuelle Identität" soll als Merkmal in das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes aufgenommen werden: Das fordern Grüne, FDP und Linke im Bundestag.

Grüne, Linke und FDP haben eine Aufnahme der „sexuellen Identität“ als weiteres Merkmal in das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gefordert. Der Bundestag befasste sich in der Nacht zu Freitag in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf, nach dem Artikel 3 Absatz 3 im Grundgesetz entsprechend ergänzt werden soll.

Damit solle 70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes auch die letzte von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe ausdrücklich geschützt werden, hieß es zur Begründung. Der Entwurf wurde zur Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weitergeleitet.

Im Zuge der Überarbeitung des Grundgesetzes 1994 wurde zwar das Merkmal der Behinderung aufgenommen, das Merkmal der sexuellen Identität fand jedoch seinerzeit nicht die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag.

Unter dem Merkmal der „sexuellen Identität“ versteht der Gesetzentwurf „ein andauerndes Muster emotionaler, romantischer oder sexueller Anziehung zu Personen eines bestimmten oder verschiedener Geschlechter“. Die geschlechtliche Identität sei in der Aufzählung des Artikels 3 zwar durch das Merkmal Geschlecht bereits aufgenommen, heißt es weiter. Zudem habe sich die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen inzwischen stark verbessert.

Noch immer gibt es Vorbehalte gegen Homosexuelle

„Dennoch stößt die Lebensführung etwa von Homosexuellen noch immer auf Vorbehalte, was sich in rechtlicher und sozialer Diskriminierung niederschlägt“, heißt es in der Vorlage.

[Mehr Neuigkeiten aus der queeren Welt gibt es im monatlichen Queerspiegel-Newsletter des Tagesspiegel - hier geht es zur Anmeldung.]

Nach den Worten des Abgeordneten Jens Brandenburg (FDP) „zeigt die politische Radikalisierung in Deutschland und weltweit, wie zerbrechlich vermeintlich selbstverständliche Minderheitenrechte sein können“. Der Gesetzgeber dürfe deshalb am verfassungsrechtlichen Schutz der sexuellen Identität keinen Zweifel lassen. Ähnlich äußerte sich Doris Achelwilm (Linke): "In Deutschland, in Europa und weltweit nehmen bei allen Errungenschaften reaktionäre Bestrebungen zu, die auf die Rechte von LGBTIQ* zielen. Deshalb braucht der Schutz sexueller Identität Verfassungsrang."

Auch ein CDU-Abgeordneter unterstützt den Vorschlag

Ulle Schauws von den Grünen erklärte, es sei wichtig, Homo- und Bisexuelle "explizit sichtbar zu machen und zu nennen. Es gibt nach wie vor Homophobie, Anfeindungen und Diskriminierungen von Lesben, Schwulen und Bisexuellen."

Aus der CDU unterstützt immerhin der Berliner Abgeordnete Jan-Marco Luczak den Vorschlag. Die Ergänzung des Gleichheitsartikels wäre "ein klares Bekenntnis zu einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft, in der LGBTIQ selbstverständlich dazugehören und in der sie angst- und diskriminierungsfrei leben können", teilte Luczak mit. Ein solches Zeichen sei auch mit Blick auf diejenigen Menschen wichtig, die aus ihrem kulturellen oder religiösen Hintergrund Schwule und Lesben nicht als selbstverständlichen Teil unserer Gesellschaft akzeptieren wollen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false