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Nicht-binäre Personen kämpfen seit Jahren um Sichtbarkeit.

© IMAGO/Pond5 Images

Tagesspiegel Plus

Neue Amtsbezeichnung für Beamte: Professor (divers) ja, Professor*in nein

Nicht-binäre und trans Personen, die als Beamte für den Bund tätig sind, sollen künftig mehr Möglichkeiten bei der Wahl der Amtsbezeichnung haben. Doch den Genderstern will das Innenministerium nicht zulassen.

Wie können inklusive Amtsbezeichnungen für trans und nicht-binäre Personen aussehen? Diese Frage stellen sich zahlreiche Institutionen spätestens seit der Änderung des Personenstandsgesetzes im Jahr 2018. Seither können Menschen neben „männlich“ und „weiblich“ im Personenstandsregister auch den Geschlechtseintrag „divers“ angeben oder keinen Geschlechtseintrag auswählen. Für diese Personen gibt es allerdings bislang keine Amtsbezeichnung. Die derzeitige Bundesbesoldungsordnung sieht etwa an den Universitäten für Professor*innen lediglich männliche und weibliche Bezeichnungen vor.

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