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Im Bundestag wurde in dieser Woche eine wichtige Entscheidung getroffen.

© Inga Hofmann

Wichtige Abstimmung im Bundestag: Besserer Schutz von intergeschlechtlichen Kindern

Intergeschlechtliche Kinder sollen zukünftig besser vor unnötigen OPs geschützt werden. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag.

Intergeschlechtliche Kinder sollen besser vor unnötigen medizinischen Eingriffen geschützt werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag, dass entsprechende Operationen nur noch dann erlaubt sind, wenn sie nicht bis zu einer späteren Entscheidung des Kindes selbst aufgeschoben werden können. Dazu wird das Bürgerliche Gesetzbuch geändert.

Dem neuen Paragrafen 1631e zufolge dürfen Eltern bei einem Kind "mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung" keine Behandlung veranlassen, die "allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen". Erlaubt ist dies nur, "wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann".

Seit Jahren kämpfen Aktivist*innen für besseren Schutz für intergeschlechtliche Personen.

© Inga Hofmann

Zudem bedarf die elterliche Einwilligung in einen solchen Eingriff grundsätzlich der familiengerichtlichen Genehmigung. Eine Ausnahme davon gibt es nur für Fälle, in denen zur Abwehr einer Lebens- oder Gesundheitsgefahr schnell gehandelt werden muss. (AFP)

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