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Die zivilgesellschaftliche Willkommenskultur sieht häufig anders aus als die staatliche.

© Wassilis Aswestopoulos/Imago

Asylgrund Homosexualität: Fehlender Schutz für Schwarze lesbische Geflüchtete

Menschenrechtsverletzungen aufgrund von sexueller Orientierung können in Deutschland ein Asylgrund sein. Aber in der Praxis ist es für Schwarze lesbische Geflüchtete schwer, anerkannt zu werden.

NGO-Zahlen deuten darauf hin, dass in Bayern etwa 95 Prozent der Asylanträge, die von Schwarzen lesbischen Frauen gestellt werden, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erst einmal eine Ablehnung erfahren.

Dies steht im Gegensatz zu der allgemeinen Ablehnungsrate von schwulen Männern von 50 Prozent und der von heterosexuellen Frauen von etwa 30 Prozent. Obwohl die Zahlen zu LSBTI-Asylanträgen nur eine Schätzung sind, weil das BAMF Asylfälle von LSBTI nicht gesondert erfasst, scheinen diese jedoch zu zeigen, dass lesbische Asylsuchende auf der Suche nach Flüchtlingsschutz in Deutschland besonderen Herausforderungen gegenüberstehen. 

Frauen und Kinder gelten als besonders schutzbedürftig

Dies gilt insbesondere für Schwarze lesbische Frauen afrikanischer Herkunft, welche oft Formen von LSBTIQ-Feindlichkeit wie soziale Ächtung, Rassismus und (sexuelle) Gewalt erfahren.

In Übereinstimmung mit einer kürzlich erlassenen EU-Richtlinie erkennt Deutschland Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität als Asylgrund an. Darüber hinaus erkennt Deutschland mit der Ratifizierung der Istanbuler Konvention von 2011, dass geschlechtsspezifische Gewalt eine Verfolgung darstellen kann und daher Flüchtlingsschutz gewährleistet werden soll. Tatsächlich werden Frauen und Kinder zusammen mit den Opfern von Sexhandel als die schutzbedürftigsten und am stärksten gefährdeten Personen im europäischen Asylsystem betrachtet.

Wie die 2019  Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zeigt, haben in Deutschland über 50 Prozent der heterosexuellen Frauen erfolgreich den Flüchtlingsstatus als Opfer geschlechtsspezifischer Verfolgung (Zwangsheirat, FGM, Ehrenmord, Vergewaltigung, häusliche Gewalt oder Zwangsprostitution) erlangt. Lesbische Geflüchtete kämpfen jedoch darum, erlebte Gewalt und Menschenrechtsverletzungen für den Flüchtlingsschutz geltend zu machen. 

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Ein Beispiel dafür ist Hope, eine lesbische Frau aus Uganda deren Asylfolgeverfahren zurzeit in Bayern läuft. In mehreren Gesprächen erzählt sie ihre Geschichte. Sie war 15 Jahre alt, als sie ihre erste sexuelle Begegnung mit einer Frau hatte. Zwei Jahre später verheiratete ihr Vater sie gegen ihren Willen mit einem Freund - einem älteren Mann mit mehreren Frauen -, um ihre sexuelle Orientierung zu „korrigieren“.

Nach etwa einem Jahr verließ Hope die missbräuchliche Ehe, die dazu geführt hatte, dass sie infolge körperlicher Gewalt zwei Mal schwanger wurde und die Babys verlor. Sie überzeugte ihren Vater, sie an studieren zu lassen. Dort lernte sie eine Frau kennen, mit der sie fast zehn Jahre lang in einer Beziehung lebte. Angesichts der sich rasant verschärfenden politische Lage für queere Menschen in Uganda, war das Paar sehr vorsichtig und hielt seine Beziehung geheim.

 In den Fängen von Menschenhändlern

Die Nachbarn schöpften über die Jahre jedoch Verdacht und 2017 wurde Hopes Wohnung von einem Mob durchsucht. Dabei erlitt ihre Partnerin so schwere Verletzungen, dass sie ins Krankenhaus behandelt werden musste. Hope verbrachte eine Woche in Polizeigewahrsam. Kurz nach ihrer Entlassung entschloss sie sich zur Flucht aus Angst vor weiteren sozialen Repressalien und staatlicher Verfolgung.  

Mit der Unterstützung ihrer Mutter arrangierte Hope eine Flugreise nach Italien über ein lokales Reisebüro. Bei ihrer Ankunft in Italien stellt sich jedoch heraus, dass die Agentin dieses „Reisebüros“ Mitglied eines Menschenhandelsrings war. Hope wurde Opfer von Sexhandel. Während eines Monats bediente Hope etwa fünf Kunden pro Tag. Dann verhalf ihr ein „Stammkunde“ zur Ausreise nach Deutschland, wo sie im Februar 2018 Asyl beantragte. 

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Im August 2018 wies das BAMF ihren Asylantrag mit der Begründung zurück, dass ihre Darstellung von Homosexualität, Trauma und Schmerz nicht glaubwürdig seien. Das BAMF rechtfertigt die Entscheidung damit dass Hopes Anspruch auf Schutzgewährung nicht im engeren Sinne unter den Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 fällt, weil „sie keine begründete Furcht vor Verfolgung nennen konnte“.

Dass Hope jedoch einer Zwangsheirat und Vergewaltigung in der Ehe, häuslicher Gewalt und Sexhandel ausgesetzt war – Menschenrechtsverletzungen welche in direktem Zusammenhang mit ihrer sexuellen Orientierung stehen -, wurde in der Entscheidung völlig übersehen. Diese Gewalt wurden entweder als nicht direkt mit ihrem LSBTI-Asylantrag verbunden oder einfach als nicht glaubwürdig eingestuft. Dies beinhaltet auch den Sex-Trafficking-Vorfall.

Sichtbarkeit würde Lesben in Uganda in Gefahr bringen

Darüber hinaus stellte der Entscheider die Sexualität von Hope aufgrund des Mangels an (sichtbarem) Sex in Frage. Es schien ihm unglaubhaft, dass Hope keinen Geschlechtsverkehr mit Frauen während der Mittelschule hatte und dass sie es „schaffte“, fast zehn Jahre lang heimlich in einer Beziehung mit ihrer Partnerin zu leben.

Für Hope wäre Sichtbarkeit jedoch mit großem Risiko verbunden gewesen. „Ich habe mich nie ganz geoutet. Ich kann das in Uganda nicht tun, sonst werde ich zu Tode geprügelt oder lande im Gefängnis. Die Polizei schützt dich nicht. Ich spreche also nie über diese Dinge", sagt sie.

Und schließlich bemängelt der Entscheider, dass Hope keine gleichgeschlechtliche Beziehung in Deutschland unterhalten habe, obwohl dies nun ohne Angst vor Repressalien möglich wäre. 

Outing gegenüber deutschen Beamten fällt schwer

Warum wurden die Episoden von Gewalt in Hopes queerer Asylgeschichte nicht mit ihrer Homosexualität in Beziehung gesetzt, könnte man fragen. Und warum wurde Hope den Flüchtlingsschutz verweigert, obwohl die Istanbuler Konvention von 2011 geschlechtsspezifische Gewalt als Fluchtgrund anerkennt?

„Lesbische Asylsuchende sind im deutschen Asylsystem einer doppelten Diskriminierung ausgesetzt, weil sie Frauen und lesbisch sind“, sagt eine Psychologin, die in einer  Beratungsstelle in Bayern lesbischen Frauen in ihren Asylanträgen hilft. Sie möchte ihren Namen zum Schutz ihrer Klientinnen nicht nennen.

Nach Angaben der Lesbenberatungsstelle ist der häufigste Grund für die Ablehnung der, dass es für die Frauen unglaublich schwierig ist, sich gleich im ersten Moment dem/der Entscheider*in gegenüber zu outen. „Für viele Frauen sind sogar die Worte ,Ich bin lesbisch' extrem schwierig auszusprechen", sagt die Beraterin.

Zudem berufen sich Entscheider*innen oft auf westliche Stereotypen von Homosexualität. Vorstellungen von Zwangsehen und die Möglichkeit, dass auch lesbische Frauen Kinder haben, werden hingegen ausgeblendet. Letzteres wird tatsächlich oft als Grund für die Unglaubwürdigkeit und somit Ablehnung genannt. 

 Ein positiver Bescheid macht Hoffnung

Und letztlich wird erwartet, dass lesbische Geflüchtete, die häufig traumatisiert sind, Gewaltereignisse mit großer Genauigkeit - einschließlich genauer Daten und Orte -  wiedergeben um ihre sexuelle Orientierung als „schicksalhaft und irreversibel“ (so der Wortlaut des deutschen LSBT-Asylgesetzes) darzustellen.

Da Schwarze lesbische Geflüchtete die in Deutschland einen Asylantrag stellen meist weder dem heteronormative Opferbild von Mutterschaft und weiblicher Verletzlichkeit entsprechen noch den typisch westlichen „gay lifestyle“ verkörpern, scheint ihr Leid, ihr Schmerz und ihr Angst vor Verfolgung im deutschen Asylwesen oft unerkannt zu bleiben. 

Ein positiver Entscheid vom April 2020 im Fall einer lesbischen Geflüchteten aus Uganda lässt jedoch neue Hoffnung aufkeimen. Angesichts der zunehmenden Kriminalisierung von Homosexualität in Uganda sprach das Bayerische Obergericht nach elf Jahren Wartezeit ein positives Urteil aus.

Es ist jedoch anzunehmen, dass der Weg bis zur Gleichberechtigung für Schwarze lesbische Frauen im Deutschen Asylwesen noch lang und steinig sein wird. 
Mengia Tschalaer ist Marie-Curie Research Fellow an der School of Sociology, Politics and International Studies der Universität von Bristol.

Mengia Tschalaer

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