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Ab 1. Januar 2022 gilt in Deutschland das neue Hundegesetz: Was Hundebesitzer und Züchter jetzt beachten müssen.

© imago/Panthermedia

Update

Ausreichend Auslauf im Freien: Was Hundebesitzer seit 1. Januar beachten müssen

Seit dem 1. Januar 2022 gelten neue Regeln für Hundehalter. Auslauf, Betreuung und Haltung – was Hundebesitzer jetzt wissen müssen.

Von Thomas Sabin

Die Deutschen lieben Haustiere. Noch mehr als Italiener und Franzosen, aber nicht so sehr wie die Russen. Russland führt die Rangliste an, was die Anzahl der Haustiere in Europa betrifft. Das geht aus einer Erhebung von „Statista“, einem deutschen Online-Portal für Statistik, hervor.

Zwar besitzen die meisten Deutschen Katzen, aber auch der Hund zählt weiterhin zu den besten Freunden der Deutschen. Aktuell leben rund 12,27 Millionen Hunde in deutschen Haushalten. Um die Haltung und die Zucht des zweitbeliebtesten Haustiers im Land besser zu schützen, hat die ehemalige Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner (CDU), zwei Änderungen der Bundesverordnungen im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht.

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Doch was gilt nun für Hundehalter und Hundezüchter? Welche Regeln sind seit dem 1. Januar 2022 zu beachten? Alle Fragen rund um die neue Hundeverordnung beantworten wir hier.

Die neuen Hunde-Regeln in der Übersicht:

  • Gassi-Pflicht: Ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers
  • Haltung: Hunden (in Räumen) muss der Blick ins Freie gewährt werden, die Anbindehaltung ist grundsätzlich verboten
  • Gewerbsmäßige Hundezucht: Eine Betreuungsperson darf künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen
  • Umgang mit Welpen: Mindestens vier Stunden täglicher Umgang mit Welpen ist sicherzustellen
  • Erziehung: Stachelhalsbänder oder andere schmerzhafte Mittel sind verboten
  • Qualzuchtmerkmale: Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, gilt ein Ausstellungsverbot

Seit wann gilt die neue Tierschutz-Hundeverordnung?

Die neue Tierschutz-Hundeverordnung ist zusammen mit der neuen Tierschutztransportverordnung zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2022 sind neue Regeln zu beachten. „Damit bringen wir den Tierschutz bei Haustieren und Nutztieren weiter voran“, teilte Klöckner im vergangenen Jahr mit.

[Mehr zum Thema: Gassi gehen in den Glindower Alpen - Eine Dschungeltour mit Hund (T+)]

Warum gibt es eine neue Tierschutz-Verordnung?

Es geht vor allem darum, das Leben der Tiere zu verbessern und eine bessere artgerechte Haltung gesetzlich zu verankern. Wer sein Hund schlecht behandelt, musste in der Vergangenheit kaum Konsequenzen befürchten. Der Grund dafür war eine mangelhafte Tierschutz-Hundeverordnung, die seit 2001 galt.

Mit der Änderung der Verordnung werden nun etwa die Anforderungen an die Hundehaltung verbessert, um unzureichenden Zucht- und Haltungsbedingungen entgegenzuwirken.

Spaziergänger stehen mit ihren Hunden am Grunewaldsee.
Spaziergänger stehen mit ihren Hunden am Grunewaldsee.

© dpa/Paul Zinken

Klöckner sagte dazu: „Tiere sind nicht dazu da, den fragwürdigen ästhetischen Wünschen ihrer Halter zu entsprechen. Sie sind keine Maskottchen. Wenn Züchtungen das artgerechte Leben verhindern, ist das Tierquälerei. Deshalb ist die Qualzucht bei uns bereits verboten – und dennoch findet sie weiter statt. Damit will ich Schluss machen und verbiete daher die Ausstellung von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen.“

Was ändert sich 2022 für Hundebesitzer?

2021 wurde bereits die Gassi-Pflicht in der Hundeverordnung festgeschrieben. Diese wird nun um weitere Regeln ergänzt. „Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren,“ heißt es unter anderem.

[Lesen Sie auch: Plädoyer für eine Tiersachkundepflicht: Hunde wollt ihr? Lernt, mit ihnen umzugehen! (T+)]

Im Referenten-Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hieß es anfangs noch: „ Einem Hund ist mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren.“ Diese Passage fand so jedoch nicht Eingang in die endgültige Fassung.

Außerdem ist eine „ausreichende Dauer“ der Betreuung des Hundes durch seine Besitzer zu gewährleisten.

Die Tierschutz-Hundeverordnung schreibt also vor, dass Hunde genügend Bewegung, Auslauf und Aufmerksamkeit bekommen müssen. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.

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Weiter müssen Besitzer für regelmäßigen Hundekontakt sorgen, „es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich.“

Mit Lob und Leckerli arbeiten: So wird für Hunde das Training in der Hundeschule zum positiven Erlebnis.
Mit Lob und Leckerli arbeiten: So wird für Hunde das Training in der Hundeschule zum positiven Erlebnis.

© dpa/Benjamin Nolte

Für die Hundehaltung in Räumen gilt: Hunden ist der sogenannte Blick ins Freie zu gewähren. Außerdem umfasst die Neuregelung ein Verbot von Stachelhalsbändern und anderen schmerzhaften Mitteln zur Erziehung, dem Training und der Ausbildung.

Was ändert sich 2022 für Hundezüchter?

Die Verschärfung der Anforderungen an die Hundezucht sollen unter anderem dafür sorgen, dass eine ausreichende Sozialisation der Welpen gegenüber dem Menschen, Artgenossen und eine Gewöhnung an Umweltreize gewährleistet ist.

Für Hundezüchter wird eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen vorgegeben. Hier wird kein Unterschied zwischen gewerbsmäßigen oder privaten Züchtern gemacht.

Hunde-Welpen sollen nach dem neuen Hundegesetz mindestens vier Stunden täglichen Umgang bekommen.
Hunde-Welpen sollen nach dem neuen Hundegesetz mindestens vier Stunden täglichen Umgang bekommen.

© dpa/Randy Hoeft/The Yuma Sun/AP

Außerdem dürfen Betreuungspersonen in der gewerbsmäßigen Zucht fortan maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen. Die Anbindehaltung von Hunden ist grundsätzlich verboten.

Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, gilt seit 1. Januar ein Ausstellungsverbot. Das Verbot umfasst alle Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet. Dazu gehören beispielsweise Zuchtleistungsprüfungen oder Hundesportveranstaltungen.

Atemnot, Röcheln oder Schnarchen: Auch Englische Bulldoggen gelten als überzüchtet, da die kurze Nase und das platte Gesicht Atemwege, Augen und Gehirn einengen.
Atemnot, Röcheln oder Schnarchen: Auch Englische Bulldoggen gelten als überzüchtet, da die kurze Nase und das platte Gesicht Atemwege, Augen und Gehirn einengen.

© dpa/Emily Wabitsch

Hinzu kommt eine Ausweitung des bereits geltenden Ausstellungsverbots für tierschutzwidrig amputierte Hunde auf sonstige Veranstaltungen.

Das Berliner Hunderegister – Wo müssen Berliner Hundehalten ihren Hund registrieren?

Üblich ist, seinen Hund beim Finanzamt seines Wohnortes zu melden. Das gilt überall in Deutschland. Berlin geht seit 2022 nun einen Schritt weiter.

[Lesen Sie hier bei T+: Leinenzwang und Führerschein - Wie Berlin seine Hunde-Gesetze kontrolliert – oder auch nicht]

Seit dem 1. Januar 2022 kommt hinzu, dass alle Personen, die im Land Berlin einen Hund dauerhaft halten, dazu verpflichtet sind, diesen auf eigene Kosten in einem zentralen Register anzumelden.

Hat man sich bereits vor dem Inkrafttreten des Registers einen Hund angeschafft, gilt eine Übergangsregelung von sechs Monaten. Hunde müssen dann spätestens bis zum 1. Juli 2022 angemeldet werden.

Gegen die neue Registrierungspflicht in der Hauptstadt regt sich bereits Widerstand. Hundebesitzer kritisieren, dass damit „nur wieder Geld in die Berliner Kasse gespült werden soll“, heißt es in einer Online-Petition gegen die Registrierungspflicht. Mehr als 17.500 Personen haben bereits unterschrieben.

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