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Muss die Ansicht seines Mandanten vertreten. Verteidiger Geir Lippestad bei seinem Plädoyer am Freitag.

© dpa

Letzter Verhandlungstag: Verquere Welt im Breivik-Prozess

Es war der letzte Tag im Prozess gegen Norwegens Massenmörder Anders Breivik. Dieser hat seine Tat gestanden, plädierte aber auf Freispruch und hält sich für zurechnungsfähig. Die Anklage sieht das ganz anders - eine verquere Situation.

Normalerweise nützt es einem Angeklagten, für unzurechnungsfähig erklärt zu werden. Er wird dann in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht und freigelassen, wenn ihn ein Gutachter für geheilt erklärt. Der Prozess gegen Norwegens Massenmörder Anders Breivik wirkt da wie eine verkehrte Welt. Es ist eine doppelte Paradoxie. Dort fordern ausgerechnet seine Verteidiger, dass er für zurechnungsfähig erklärt wird, während die Anklage auf unzurechnungsfähig plädiert hat. Dass sein Anwalt Geir Lippestad außer Zurechnungsfähigkeit auch noch Freispruch fordert, macht die Sache noch verworrener.

Ein Grund für die Widersprüche liegt darin begründet, dass der Anwalt das vertreten muss, was sein Mandant will. Der will als politisch Handelnder anerkannt und für zurechnungsfähig erklärt werden. Für ihn wäre es das Schlimmste, als Verrückter dazustehen, es würde seine Tat entwerten.

Wenn er aber selber als zurechnungsfähig gelten will, wie kann er dann Freispruch für seine Tat fordern, zu der er sich offen bekennt? Der Islamhasser beruft sich auf ein Notwehrrecht, mit dem er sich gegen die von ihm empfundenen Bedrohungen der Gesellschaft stellt. Breivik wertete in seiner Schlusserklärung am Freitag seine Anschläge mit 77 Toten als „barbarisch“, aber gerechtfertigt. „35 von 37 Leuten, die sich mit mir befasst haben, haben keine mentalen Störungen festgestellt.“ Zu den politischen Motiven sagte Breivik: „Es gibt einen fundamentalen Bedarf an neuer Führung in Norwegen und Europa.“ In seinem Land hätten die regierenden Sozialdemokraten ein „multikulturalistisches Experiment“ gestartet und nach britischem Vorbild asiatische sowie afrikanische Massenzuwanderung in Gang gesetzt. Breivik wiederholte dabei im Wesentlichen seine Aussagen, die er bereits zu Beginn des Prozesses gemacht hatte. In seinem Schlussplädoyer hatte zuvor sein Anwalt Geir Lippestad diese Argumentation noch schärfer herausgearbeitet. Breivik habe überlegt gehandelt wie ein „zynischer Terrorist“. Er sehe sich im „Krieg“ mit islamischen Kräften, die Europa erobern wollten. Damit begründe er ein „Notwehrrecht“ zur Tötung von Menschen. Daher plädiere er auf Freispruch.

Für den Fall, dass er nicht freigesprochen werde, plädiere er auf eine Haftstrafe. Dann lieferte er aber noch eine zusätzliche Begründung, die noch ein anderes Motiv erhellt, warum er seinen Mandanten für zurechnungsfähig erklärt wissen will. „Zeitlich begrenzte Haft ist milder als eine dauerhafte Zwangseinweisung.“

Hintergrund ist das liberale norwegische Strafrecht, das keine lebenslange Haft vorsieht. Die maximale Haftdauer beträgt 21 Jahre. Da Breivik sich in der Untersuchungshaft vorbildlich verhielt, könnte es sein, dass er bei der verbreiteten Rechtspraxis mit Anfang 50 wieder ein freier Mann sein würde. Bei einer Unterbringung in der Psychiatrie kann er dagegen unbegrenzt festgehalten werden, solange ihm keine Heilung attestiert wird. Zudem werden in Norwegen derzeit gefängnisartige psychiatrische Einrichtungen gebaut, damit er nicht in einer hübschen Einrichtung am Waldrand untergebracht werden muss.

In seinem Plädoyer sagte Lippestad, er teile „voll und ganz“ die Meinung der Ankläger, dass Breivik eine grausame Terrorhandlung von kaum vorstellbarer Bösartigkeit begangen habe. Aber: „Wenn man seine Handlungen als krank einstuft, nimmt man ihm ein grundlegendes Menschenrecht. Es besteht darin, dass man die Verantwortung für eigene Handlungen trägt.“ Und: „Nicht die Gewalt ist Mutter seiner Taten, sondern seine rechtsextreme Grundhaltung.“

So fügt es sich für den Angeklagten, dass das Plädoyer für sein Menschenrecht auf Zurechnungsfähigkeit gleichzeitig seinen Interessen einer kürzeren Strafe dient.

Es war der letzte Verhandlungstag. Am 24. August wird das Urteil verkündet.

Andre Anwar

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