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Ein 54-jähriger Mann war bei dem Einsatz im Bremer Stadtteil Gröpelingen erschossen worden.

© Sina Schuldt/dpa

Tödliche Polizeischüsse in Norddeutschland: Polizisten erschießen zwei mit Messern bewaffnete Männer

Polizeibeamte töten Angreifer in Bremen und im Emsland. Die Staatsanwaltschaften prüfen jetzt, ob die Beamten in Notwehr gehandelt haben.

Innerhalb weniger Stunden haben Polizisten in Niedersachsen und Bremen zwei mit Messern bewaffnete Menschen niedergeschossen und sie dabei tödlich verletzt. Die Staatsanwaltschaften prüfen jetzt, ob die Beamten in Notwehr gehandelt haben.

Am Donnerstagvormittag hatte ein 23-Jähriger in dem emsländischen Ort Twist mehrere Personen in einer Arztpraxis und einem Wohnhaus bedroht und angegriffen. Auch auf die alarmierte Polizei soll er mit dem Messer losgegangen sein. Daraufhin schoss ein Beamter auf den Mann und verletzte ihn schwer am Oberschenkel. In der Nacht starb der Mann aus Guinea im Krankenhaus. Am Donnerstagnachmittag erschoss ein Bremer Polizist einen psychisch auffälligen 54-jährigen Marokkaner. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollte er dem Sozialpsychiatrischen Dienst vorgestellt werden. Er habe aber nicht mitkommen wollen, berichtete Oberstaatsanwalt Frank Passade auf Tagesspiegel-Anfrage. Vor dem Haus sei die Situation dann eskaliert. Der Mann habe mit einem Messer gefuchtelt und sei auf einen Beamten zugestürmt, der ihm daraufhin zweimal in den Oberkörper geschossen habe.

Ermittlungen die Schützen eingeleitet

Vorangegangen war laut Passade, dass der Mann mehrfach durch Sachbeschädigungen in seiner Wohnung aufgefallen war. Deshalb sei ihm fristlos gekündigt worden. Zwei Mitarbeiter der Wohnungsgesellschaft hätten am Donnerstag seine Wohnung besichtigen wollen und wegen des Verdachts einer psychischen Erkrankung die Polizei dazugeholt.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bremen nannte den Vorfall „für alle Beteiligten tragisch“. Bei plötzlichen Messerangriffen seien gezielte Schüsse nur auf Arme und Beine kaum möglich, sagte der Landesvorsitzende Lüder Fasche. Er warnte davor, den Vorfall in Zusammenhang mit der derzeitigen Rassismus-Debatte zu bringen.

Wie bei polizeilichen Todesschüssen üblich, wurden in beiden Fällen Ermittlungen gegen die Schützen eingeleitet – in Niedersachsen wegen fahrlässiger Tötung, in Bremen wegen Totschlags. Dabei wird geprüft, ob die Beamten in Notwehr schießen durften.

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