zum Hauptinhalt
Alfons Schuhbeck, Koch und Unternehmer, steht vor Prozessbeginn als Angeklagter im Gerichtssaal im Landgericht München I.

© dpa/Sven Hoppe

Steuerhinterziehung des Star-Kochs: Urteil gegen Alfons Schuhbeck laut BGH weitgehend rechtskräftig

Schuhbeck soll 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Vergangenes Jahr hat ihn das Landgericht München zu rund drei Jahren Haft verurteilt.

Die Verurteilung von Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig. Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit.

Das landgerichtliche Urteil sei unvollständig gewesen, „weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren“.

Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Die Staatsanwaltschaft legte keine Revision gegen das Urteil ein. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false