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Was muss man tun, wenn der Corona-Test positiv ist?

© alliance/dpa/dpa-tmn

Quarantäne, Isolation oder Freitesten?: Was bei einer Corona-Infektion zu tun ist

Man hat sich angesteckt und was jetzt getan werden soll, ist unklar. Wann muss man in Berlin noch in Isolation und wie ist das bei den Kindern?

Um die Corona-Pandemie einzudämmen, gelten bundesweite Maßnahmen. Die einzelnen Bundesländer können jedoch zum Teil individuelle Entscheidungen treffen.

Wenn jetzt der eigene Test positiv ist – oder der des Kindes –, kann es daher leicht zu Verwirrungen kommen, ob und wie lange man eigentlich in Quarantäne muss. Oder in eine Isolation? Wer ordnet was an und wie kann man sich freitesten?

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Quarantäne bei Verdacht auf Corona-Infektion

Grundsätzlich sollte man sich bei einem Verdacht auf eine Covid-19-Infektion in Quarantäne begeben. Der Kontakt zu anderen Personen soll dabei verhindert werden.

Eine Quarantäne erfolgt immer dann, wenn man sich nicht sicher ist, ob man sich angesteckt hat oder nicht, zum Beispiel nach dem Kontakt mit einer infizierten Person oder nach der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet. Aktuell stuft das Robert-Koch-Institut (RKI) keine Region und keinen Staat als ein Virusvarianten- oder Hochrisikogebiet ein.

Während der Inkubationszeit ist das Risiko am größten andere anzustecken, was durch die Quarantäne vermieden werden kann. Die Gefahr besteht vor allem kurz vor oder nach Symptombeginn, kann aber auch ohne Symptome bestehen.

Die häufigsten Symptome einer Corona-Erkrankung sind laut RKI Husten, Fieber, Schnupfen, der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns, Kurzatmigkeit, Muskel-, Gelenk-, Hals- und Kopfschmerzen.

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Isolation bei nachgewiesener COVID-19-Infektion

Bei einer bereits nachgewiesenen Infektion muss sich die Person umgehend in Isolation begeben. Es reicht eine häusliche Isolierung, wenn ein Krankenhausaufenthalt nicht notwendig ist.

Auch vollständig geimpfte Personen, die positiv getestet wurden und keine Symptome haben, müssen sich isolieren. Als Tests werden Antigen-Schnelltests und PCR-Tests akzeptiert. Generell dauert die Isolierung mindestens fünf Tage an.

Das RKI empfiehlt dringend, sich nach dem fünften Tag ein weiteres Mal zu testen, bevor die Isolation beendet wird.

Andere Bundesländer, andere Corona-Regeln

In Berlin sind die Bestimmungen zum Teil leicht abweichend von der allgemeinen Regelung.

Sobald in der Hauptstadt ein Antigen-Selbsttest im privaten Rahmen positiv ist, ist die Person dazu verpflichtet, das Testergebnis sofort mittels Schnelltest in einer zertifizierten Teststelle bestätigen zu lassen. Eine Liste der noch geöffneten Testzentren findet sich hier.

In Berlin kann die Isolation frühestens nach fünf Tagen beendet werden.
In Berlin kann die Isolation frühestens nach fünf Tagen beendet werden.

© IMAGO/Fotostand

Bis das nächste Ergebnis dann vorliegt, sollen sämtliche Kontakte vermieden werden. Fällt der offizielle Schnelltest negativ aus, muss zur weiteren Abklärung noch ein PCR-Test durchgeführt werden.

Wurde der positive Schnell- oder Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt, muss man sich in diesem Fall sofort in Quarantäne begeben. Das positive Ergebnis muss anschließend mit einem kostenlosen PCR-Test bestätigt werden. Fällt das PCR-Testergebnis negativ aus, endet die Quarantänepflicht.

In Berlin endet die Isolation spätestens nach zehn Tagen

In Berlin gilt die Pflicht zur häuslichen Isolation in jedem Fall für zehn Tage, sofern das zuständige Gesundheitsamt keine andere Entscheidung trifft.

Nach den zehn Tagen darf die Isolation ohne Test verlassen werden. Ist man 48 Stunden symptomfrei und hat einen negativen Coronatest, kann die Quarantäne frühestens ab dem fünften Tag beendet werden.

Jede Art von positivem Test verpflichtend zunächst zur Quarantäne.
Jede Art von positivem Test verpflichtend zunächst zur Quarantäne.

© Sebastian Gollnow/dpa

Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflege- oder ähnlichen Einrichtungen kann die Isolation erst nach sieben Tagen beendet werden, auch dann nur mit einem negativen Test und einer Symptomfreiheit von 48 Stunden. Festgelegt wurden diese Regeln in §6 der Basisschutzmaßnahmenverordnung vom 03. Mai 2022.

Während der Selbstisolation sollen Kontakte mit anderen Menschen, auch Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern, vermieden werden.

Diejenigen, die zwei Tage vor Symptombeginn engeren Kontakt mit der infizierten Person hatten, müssen darüber informiert werden, um sich im Zweifelsfall in Quarantäne begeben zu können.

Zum Freitesten darf das Haus verlassen werden

Zum Zweck der Freitestung oder für eine akute medizinische Behandlung darf die Isolation verlassen werden. In letzterem Fall sollte vorher immer in der Praxis angerufen werden, um mitzuteilen, dass man sich eigentlich in Isolation wegen einer Corona-Infektion befindet.

Auch bei einem Verdacht auf eine Infektion sollte das weitere Vorgehen zunächst telefonisch mit dem Arzt abgeklärt werden. Daraufhin wird sich voraussichtlich das zuständige Gesundheitsamt melden, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Jede Art von positivem Test verpflichtet zunächst zur Quarantäne

Das Gesundheitsamt informiert grundsätzlich per SMS und/oder E-Mail über eine bestätigte Corona-Infektion nach einem PCR-Test. Bei einem positiven Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum oder einem Selbsttest, meldet sich das Gesundheitsamt nicht.

Aber auch ohne Anordnung oder Bescheinigung vom Gesundheitsamt müssen die geltenden Isolationsregeln der jeweiligen Länder eingehalten werden. Weiterhin gilt, dass sowohl ein positiver Antigen-Schnelltest als auch ein positiver PCR-Test zu einer umgehenden häuslichen Absonderung verpflichten.

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Der Genesenennachweis wird nicht vom Gesundheitsamt ausgestellt. Dafür sind viele Apotheken zuständig. Benötigt wird dafür der Laborbefund eines positiven PCR-Tests.

Eine Übersicht über die Berliner Apotheken, die den Nachweis ausstellen, findet sich hier. Auch Isolationsbescheinigungen werden derzeit nur auf der Grundlage eines PCR-Tests ausgestellt.

Bei einer Corona-Erkrankung stellt der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, die beim Arbeitgeber einzureichen ist.

Bei einem positiven Test ohne Symptome und Krankheitszeichen erfolgt die Anordnung zur Quarantäne durch das zuständige Gesundheitsamt und die Bescheinigung darüber ist beim Arbeitgeber einzureichen.

Für Kinder können andere Regeln gelten

Für Kinder sind die Quarantäneregelungen in Berlin wieder etwas anders. Am 08. Mai 2022 fiel die allgemeine und regelmäßige Testpflicht in den Berliner Kindertagesstätten.

Der Test-to-Stay-Ansatz musste weichen und es werden fortan nur noch anlassbezogene Testungen durchgeführt, wenn es innerhalb einer Kita Coronafälle gibt oder eine Person Kontakt zu einer infizierten Person hatte.

Symptomatische und kranke Kinder sollen grundsätzlich nicht in die Kita gehen. Soll das Kind trotz leichter Erkältungssymptome in die Betreuung, müssen die Eltern der Einrichtung eine schriftliche Bestätigung über einen negativen Test vorlegen oder vor Ort einen anlassbezogenen Test durchführen.

Gibt es im privaten Umfeld des Kindes einen engen Kontakt zu einem Corona-Fall, dann gelten die gleichen Quarantäneregeln wie für Erwachsene, wenn das Kind nicht regelmäßig getestet wird.

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Berliner Schulen testen weiterhin

In Berliner Schulen gilt noch der Test-to-Stay-Ansatz. Hier werden Test mindestens zweimal pro Woche vor Ort und unter Aufsicht in der Schule durchgeführt. Im Rahmen der sogenannten seriellen Testung werden positiv Getestete namentlich mit Geburtsdatum und Adresse an das Gesundheitsamt gemeldet.

Es erfolgt keine weitere Abklärung über einen PCR-Test oder zusätzlichen Schnelltest. Der Schüler oder die Schülerin erhält dann eine Bestätigung zur Isolierung.

In den Schulen Berlins müssen sich die Kinder nach wie vor regelmäßig testen.
In den Schulen Berlins müssen sich die Kinder nach wie vor regelmäßig testen.

© picture alliance/dpa

Wurde ein Schulkind zuhause mit einem Schnelltest positiv getestet, greift auch hier §6 der Basisschutzmaßnahmenverordnung und es muss sich zur Nachtestung in eine offizielle Teststelle begeben. Ist der Test noch einmal positiv, muss sich das Kind in Isolation begeben. Ist der Test negativ, muss zur Bestätigung ein PCR-Test durchgeführt werden.

Positiv getestete Schülerinnen und Schüler können sich nach fünf Tagen durch einen Schnelltest freitesten.

Als bester Schutz vor einer COVID-19-Infektion gilt weiterhin die Erst- und Zweitimpfung sowie die Auffrischungsimpfung. Des Weiteren sollte die AHA+L+A-Formel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften, (Warn-)App) befolgt werden.

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