zum Hauptinhalt
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann (Archivbild)

© dpa/Harald Tittel

Namensnennung eines Missbrauchsopfers: Trierer Bischof zahlt 20.000 Euro Schmerzensgeld

Der Trierer Bischof Ackermann hatte in einer digitalen Bistumsveranstaltung den Namen eines Missbrauchsopfers genannt. Nun fiel das Urteil des Arbeitsgerichts.

Das Arbeitsgericht Trier hat Bischof Stephan Ackermann und das Bistum Trier dazu verurteilt, 20.000 Euro Schmerzensgeld an die unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannte Bistumsangestellte zu zahlen. Ackermann akzeptiere das Urteil und will das Schmerzensgeld selbst zahlen, teilte das Bistum Trier am Mittwoch auf Anfrage mit.

Grund für die Verurteilung war, dass der Bischof im Frühjahr 2022 bei einer digitalen Veranstaltung mit Kirchenmitarbeitern den wahren Namen der Betroffenen sexueller Übergriffe genannt hatte. Damit habe Ackermann „eine erhebliche Berührung der persönlichen Belange“ der Frau bewirkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eine gütliche Einigung im Vorfeld zur Beilegung des Streits war gescheitert. Das Gericht hatte für den Termin am Mittwoch das persönliche Erscheinen des Bischofs angeordnet. Er war aber nicht erschienen und hatte stattdessen den Juristen des Bistums mit Vollmacht geschickt.

Ackermann erschien nicht zum Urteilsspruch

„Das ist ein ganz normaler prozessualer Vorgang“, sagte der Anwalt des Bischofs, Christoph Legerlotz, zur Begründung. Der Anwalt der Klägerin, Oliver Stegmann, bezeichnete das Nicht-Erscheinen des Bischofs als „enttäuschend“. Allerdings sei mit dem Urteil das Leid der Klägerin anerkannt worden.

Die Vorsitzende Richterin Kathrin Thum sagte, das Gericht habe sich für die Summe von 20.000 Euro entschieden, weil unter anderem die Namensnennung nicht rückgängig gemacht werden könne und es um sehr persönliche Dinge gehe.

Die Richterin nannte den Sachverhalt unstrittig. Sie betonte, es gehe allein um die Höhe der Zahlung. Der Bischof habe den wahren Namen der Betroffenen in der Situation damals „bewusst erwähnt“ und „nennen wollen“.

Das Gericht wies einen Teil der Klage ab, in dem es um eine Kostenübernahme für die Klägerin ging. Die Frau muss ihre Anwaltskosten selbst tragen. Die Atmosphäre zwischen den Anwälten der Parteien war in der Verhandlung zeitweise angespannt. Die Klägerin nahm an der Verhandlung teil; sie trug eine Sonnenbrille und Kleidung, mit der sie als Person nicht erkennbar war.

Die Frau hatte in ihrer Klage angegeben, sie sei durch die Nennung ihres wahren Namens durch Bischof Ackermann retraumatisiert worden. Ackermann hatte sich danach bei der Frau entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Ackermann war damals noch Missbrauchsbeauftragter der katholischen Kirche in Deutschland.

Die Frau hatte mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet.

Sie gibt an, damals als Erwachsene von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden und von ihm und einem weiteren Priester zu einer Abtreibung gedrängt worden zu sein. Die Beschuldigten sind inzwischen gestorben. Dem Bistum wirft die Frau unter anderem vor, den Fall und Verantwortlichkeiten bis heute nicht transparent aufzuklären. (dpa/KNA)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false