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Schulklasse mit aufgestellten Stühlen: Eine Lehrerin aus der Pfalz ist aus dem Dienst entfernt worden. Vor allem während der Coronapandemie fiel die Beamtin mit rechtsextremen Aussagen auf.

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Lehrerin hetzt gegen Staat und Migranten: Gericht in Trier entfernt Beamtin aus dem Dienst

Besonders während der Coronapandemie sei die Beamtin mit rechtsextremen Aussagen aufgefallen. Dafür wurde sie suspendiert. Zu Recht, urteilte nun das Verwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Lehrerin aus der Pfalz wegen hetzerischer Äußerungen während Demonstrationen, Kundgebungen und in sozialen Medien aus dem Dienst entfernt.

Die Lehrerin fiel vor allem während der Coronapandemie auf Demonstrationen, Kundgebungen und im Netz mit rechtsextremen Aussagen auf.

Sie habe „unaufhörlich mit drastischer Diktion gegen Politiker, den Staat, seine Organe, gegen die EU, deren Organe und auch gegen Migranten gehetzt“, erklärte das Gericht am Mittwoch.

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Die Frau habe sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, denn als Beamtin müsse sie ihre Aufgaben unparteiisch sowie gerecht erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit führen. Gegen die Entscheidung ist Berufung möglich.

In einem Disziplinarverfahren war der Lehrerin vorgeworfen worden, seit März 2018 mit diversen Äußerungen eklatant gegen ihre Pflicht zur politischen Mäßigung verstoßen zu haben. Zudem habe sie gegen die unparteiische Amtsführung verstoßen und durch ihr Verhalten den Schulfrieden gestört. Dieser Ansicht stimmte das Gericht zu.

Die Anforderungen an Beamte seien auch außerhalb des Diensts gültig, urteilten die Richter. Die Lehrerin habe diesen Anforderungen mit ihren Äußerungen bewusst jahrelang zuwider gehandelt.

Im Kern hätten sich ihre Aktivitäten gegen die Migrations- und Coronapolitik der Bundesregierung gerichtet. Sie habe „unaufhörlich mit drastischer Diktion“ unter anderem gegen Politiker, den Staat und Migranten gehetzt.

„Ohne jegliches Maß an Pflichtbewusstsein“ habe sie ihre politischen Aktivitäten „anlässlich von Demonstrationen, Kundgebungen und breit gefächert in Social Media an den Tag gelegt“. Sie habe unter anderem erklärt: „Unsere Politiker prügeln unser Recht auf Meinungsfreiheit mit Nazikeulen und Hasshetze nieder.“

Zudem habe sie mit Bezug auf ihre Stellung als Beamtin dazu aufgerufen, dass auch andere Beamte „illegale, rechtswidrige Anweisungen nicht ausführen dürften“ und „die Grenzen vor einer unkontrollierten Einwanderung schützen“ müssten. Die Richter urteilten, dass sie mit ihren Auftritten mehrmals die Grenze zum Verfassungsverstoß überschritten habe. (AFP/epd)

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