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Im französischen Le Vernet, nahe dem Absturzort des Airbus, erinnert eine Gedenktafel in vier Sprachen an die 149 Opfer der Katastrophe.

© Peter Kneffel/ dpa

Absturz von Germanwings 4U9525: Hinterbliebener zeigt Hausärztin von Germanwings-Copilot an

Beim Germanwings-Absturz verlor ein Düsseldorfer seine Tochter und seinen Enkelsohn. Er will wissen, warum der Copilot trotz schwerer Depression fliegen durfte.

Nach dem Absturz der Germanwings-Maschine vor mehr als einem Jahr hat ein Hinterbliebener die Hausärztin des psychisch kranken Copiloten angezeigt. Es handelt sich um einen Mann, der seine Tochter und seinen 18 Monate alten Enkel verloren hatte, als der Copilot das Flugzeug absichtlich zum Absturz brachte.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Montag den Eingang der Anzeige. Nach Informationen der „Welt“ wirft der Düsseldorfer der Ärztin vor, weder den Arbeitgeber des Copiloten, die Lufthansa, noch das Luftfahrtbundesamt (LBA) über die von ihr diagnostizierten seelischen Störungen informiert zu haben. Die ärztliche Schweigepflicht gelte in einem solchen Fall nicht mehr, argumentierte der Mann in seiner Strafanzeige, die der „Welt“ nach eigenen Angaben vorliegt.

Über die Anzeige sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa am Montag der dpa: „Sie liegt vor und wird im Rahmen des Todesermittlungsverfahrens geprüft.“ Ob noch weitere Anzeigen von Angehörigen vorlägen, sei ihm nicht bekannt. Es gebe aber zahlreiche Anzeigen von Nichtbetroffenen gegen „alle möglichen“ Beteiligten. Der 61 Jahre alte Vater aus Düsseldorf hatte vor einigen Wochen bereits den flugmedizinischen Dienst der Lufthansa und Verantwortliche des LBA angezeigt.

Nachdem er die französischen Ermittlungsakten zu dem Absturz studiert habe, sei er zu der Überzeugung gelangt, dass der Copilot nach einer schon bekannten schweren Depression nicht hätte Pilot eines Verkehrsflugzeuges werden dürfen, schrieb die Zeitung. Zum Stand des Ermittlungsverfahrens sagte Kumpa, dass die Übersetzungen der Unterlagen der französischen Ermittler inzwischen abgeschlossen seien.

Derzeit würden alle Unterlagen gescannt, damit in Kürze allen Berechtigten Akteneinsicht gewährt werden könne. Wann dies genau sei, könne er aber nicht sagen. Bei der Katastrophe in den französischen Alpen am 24. März 2015 waren alle 150 Insassen der Maschine getötet worden. (dpa)

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