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Nina Hagen setzt sich zur Wehr dagegen, dass ihre Lieder auf AfD Wahlkampfveranstaltungen gespielt werden.

© Johanna Bergmann

AfD spielt auf Wahlkampfveranstaltung Song von Nina Hagen: Fremde Federn

Eine Klage wäre kein Einzelfall, denn schon Helene Fischer verklagte die NPD. Und auch die österreichische FPÖ darf zukünftig keine Falco-Lieder mehr spielen.

Brandenburg vor der Landtagswahl und die AfD hat zur Kundgebung eingeladen. Zwischen Würstchenbuden und Zapfanlagen drängen sich Unterstützer auf Bierbänken und warten auf die Reden von Weidel, Kalbitz, Höcke und Co. Einige der Zuschauer schwenken Deutschlandfähnchen, andere zeigen ihre Sympathie durch T-Shirt Aufdrucke wie „Angie Fürchte Dich“ oder „Deutsche Jungs“. Zwischendurch laufen immer wieder junge Männer in weißen kurzen Hemden, braunen knielangen Hosen und zur Seite gekämmten kurzen Haaren umher und verteilen Flyer für den Jugendverbund Junge Alternative. Deren Aufschrift: „Deutschland braucht dich!“

Im Hintergrund ist die Stimme Nina Hagens zu hören. „Du hast den Farbfilm vergessen“, ertönt über die Lautsprecher. Das Lied hat die damals 19-Jährige in der DDR bekannt gemacht, es ist ihr größter Hit.

Auf der Facebook-Seite der Sängerin reagierte deren Management bereits wenige Tage nachdem das Video von der Wahlkampfveranstaltung veröffentlicht worden war mit einer klaren Distanzierung: „Unsere Anwälte prüfen bereits, ob wir rechtliche Schritte einleiten können, um auch in Zukunft Musik von Nina Hagen auf Wahlkampf-Veranstaltungen der AfD zu unterbinden.“

Eine Klage wäre kein Einzelfall

Dokumentiert hatte den AfD-Wahlkampf in Brandenburg das Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus (JDFA). Die Ergebnisse stellte die Organisation in einem knapp achtminütigen Video auf ihre Facebook-Seite. So erfuhr auch das Management von Nina Hagen von der Verwendung des Songs.

Falls Nina Hagen die rechtsnationale AfD tatsächlich verklagen sollte, wäre das kein Einzelfall. In Erinnerung ist noch, wie Volker Kauder 2013 im Konrad-Adenauer-Haus ans Mikrofon trat, um gemeinsam mit Ursula von der Leyen und Angela Merkel den Wahlsieg der CDU zu feiern. Dabei sangen sie „An Tagen wie diesen“ von den Toten Hosen, doch damit war die Band ganz und gar nicht einverstanden. Auf Facebook distanzierte sich die Gruppe von der Verwendung ihres Songs und machte deutlich, dass sie den Einsatz ihrer Musik im parteipolitischen Kontext nicht unterstütze.

Helene Fischer und "Wir sind Helden" verklagten in der Vergangenheit die NPD

Der Missbrauch von Musik für politische Zwecke wird in letzter Zeit besonders im Zusammenhang mit NPD, AfD und der österreichischen FPÖ diskutiert. Immer wieder nutzten rechtspopulistische Parteien in der Vergangenheit die Songs von Künstlern und Künstlerinnen für ihre politischen Zwecke – ohne deren Zustimmungen.

Im Jahr 2015 war die Schlagersängerin Helene Fischer gegen die NPD vorgegangen – mit Erfolg. Die Partei hatte ihren Song „Atemlos“ auf einer Veranstaltung gespielt. Fischers Anwalt argumentierte, dass das Spielen ihrer Lieder auf einer politischen Veranstaltung dem Image der Künstlerin schaden könnte. Die Richter folgten der Argumentation. Dafür genüge es bereits, das Lied auf einer Wahlkampfveranstaltung zu spielen, deren politische Hintergründe stark von den Überzeugungen der Sängerin abweichen. Die deutsche Rock-Pop Band „Wir sind Helden“ erwirkte 2014 ebenfalls eine einstweilige Verfügung gegen die NPD. Die Partei hatte zuvor auf ihren Wahlkampfveranstaltungen mehrfach ihren Song „Gekommen, um zu bleiben“ gespielt.

Die FPÖ darf keine Falco-Songs mehr spielen

Solche Klagen sind kein ausschließlich deutsches Phänomen: Im August berichtete die „Kleine Zeitung“ aus Graz, dass die rechtspopulistische FPÖ in Österreich künftig keine Lieder des verstorbenen österreichischen Sängers Falco spielen dürfe. Zuvor war sein Lied „Helden von heute“ für die Eröffnung von FPÖ- Veranstaltungen genutzt worden. Dagegen hatte die Falco Privatstiftung geklagt und schließlich Recht bekommen. Die FPÖ musste sich dazu verpflichten, ohne Zustimmung der Stiftung keine Lieder zu spielen, die Falco komponiert hat. Auch in den USA wird immer wieder diskutiert, welche Rolle Musik bei Wahlkampagnen spielen dürfe. Beispielsweise hatte die Rockband Queen kritisiert, dass Donald Trump ihr Lied „We Are the Champions“ beim Republikaner-Parteitag spielen ließ.

Nina Hagen prangert auf Facebook an, dass „die ‚Vereinnahmung' der Arbeit eines Künstlers, ohne dessen Zustimmung, bei Wahl und/oder Werbe-Veranstaltungen einer Partei, absolut undemokratisch und ungerecht“ sei. Es handle sich um eine „unerwünschte und unauthorisierte Vereinnahmung“. Um ihr Statement zu unterstreichen fügt Hagen außerdem noch einen Link hinzu, der 21 Aussagen enthält, die „zeigen, wie rechtsradikal die AfD wirklich ist“. Damit grenzt sie sich von den Vorstellungen der AfD ab – „falls es noch Unklarheiten über die Gesinnung besagter Partei geben sollte“.

Inga Hofmann

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