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Panorama: Ein „fast perfektes Verbrechen“ Gericht spricht Urteil

Augsburg - Der Sitzungssaal im Landgericht Augsburg ist überfüllt, als dort am Donnerstag das Urteil im Fall Ursula Herrmann und damit über ein laut dem Vorsitzenden Richter „fast perfektes Verbrechen“ gesprochen wird. Der Angeklagte Werner M.

Augsburg - Der Sitzungssaal im Landgericht Augsburg ist überfüllt, als dort am Donnerstag das Urteil im Fall Ursula Herrmann und damit über ein laut dem Vorsitzenden Richter „fast perfektes Verbrechen“ gesprochen wird. Der Angeklagte Werner M. muss wegen der Entführung und des Erstickungstods der 1981 in einer Holzkiste im Wald verscharrten Zehnjährigen lebenslang in Haft, seine mitangeklagte Frau Gabriele wurde aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen. Mehr als ein Jahr hatte der Prozess zu einem der spektakulärsten Verbrechen der Nachkriegszeit in Bayern gedauert, rund 400 Ordner füllen die 90 000 Blatt Akten nach 28 Jahren Ermittlungen inzwischen.

„Wir können nicht annähernd die Todesangst des Kindes nachvollziehen“, sagte Richter Wolfgang Rothermel in einem der wenigen emotionalen Momente bei der Urteilsbegründung. In nüchternen Worten schilderte er, wie der Angeklagte die Schülerin am ersten Schultag nach den Sommerferien vom Fahrrad gezerrt, vermutlich betäubt zu der selbst gebauten Holzkiste brachte, sie in diese legte und den Deckel dann mit sieben massiven Riegeln verschloss.

Die Kiste, in die er Nahrung, Wasser, einen Eimer für die Notdurft, Kleidung, Lesestoff, ein Radio und eine Lampe gelegt hatte, bedeckte M. anschließend mit Erdreich. Obwohl der Angeklagte die Kiste mit Belüftungsrohren versehen hatte, erstickte das Kind nach Überzeugung des Gerichts „binnen maximal 30 Minuten“. Mord, wie von der Nebenklage gefordert, sei die Tat nicht gewesen, wohl aber erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge. Der Angeklagte habe den Tod des Mädchens leichtfertig verursacht. Es liege „sehr nahe“, dass das Belüftungssystem nicht habe funktionieren können. In seine Gewalt gebracht habe M. das Mädchen, um von dessen Eltern zwei Millionen Mark Lösegeld zu fordern.

Nachdem der Richter den 56. Verhandlungstag abgeschlossen hatte, wurde der äußerlich regungslose Angeklagte abgeführt. Doch ein für alle Mal zu den Akten gelegt wird der Fall damit aller Wahrscheinlichkeit nicht: Die Verteidigung will Revision einlegen. ddp

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