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Die Behandlung führte zu einem Spritzenabzess und dann zu einem septischen Schock.

© picture alliance / Kay Nietfeld/

Katastrophaler Behandlungsfehler: Arzt muss Witwe 500.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Der Patient entschloss sich wegen seines Leidens zum begleiteten Suizid. Rechtskräftig ist nun das Urteil, wonach seine Behandlung nicht dem Standard entsprach.

Wegen eines Behandlungsfehlers bei der Verabreichung von Spritzen mit schmerzstillenden und entzündungshemmenden Medikamenten muss ein Arzt aus Niedersachsen ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro zahlen. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle am Donnerstag mitteilte, lehnte der Bundesgerichtshof (BGH) die Beschwerde des Allgemeinmediziners gegen die Nichtzulassung der Revision ab. Damit wurde das vom OLG im vergangenen Oktober verkündete Urteil rechtskräftig (Az. 1 U 71/17).

Durch die Behandlung war bei einem 50-jährigen Rückenschmerzpatienten des Hausarztes ein sogenannter Spritzenabzess entstanden, der sich zu einem unkontrollierbaren schweren septischen Schock mit mehrfachem Organversagen ausweitete. Der Mann blieb danach weitgehend gelähmt und musste beatmet werden.Wegen seines mehr als ein Jahr dauernden Leidensprozesses entschied sich der Vater von drei minderjährigen Kindern nach Angaben des Sprechers für einen ärztlich begleiteten Suizid.

Die Witwe und die Kinder des Patienten verklagten den Mediziner und bekamen in erster Instanz vor dem Lüneburger Landgericht recht. Die Richter stützten ihre Entscheidung auf einen Sachverständigen, nach dessen Angaben die Injektion der Präparate in die Muskulatur weder dem fachlichen Standard noch den gängigen Leitempfehlungen entsprach. Das OLG Celle bestätigte diese Einschätzung dann in zweiter Instanz. (AFP, dpa)

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