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Kann teuer werden: Fahrscheinkontrolle.

© dpa/Daniel Reinhardt

Soll künftig nur noch Ordnungswidrigkeit sein: Anwaltverein plädiert für die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Die Ampel-Pläne, Fahren ohne Fahrausweis zur Ordnungswidrigkeit herabzusetzen, befürwortet auch der Deutsche Anwaltverein. Strafrecht sei nur letztes Mittel.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich für die Pläne der Bundesregierung ausgesprochen, die Einstufung des Schwarzfahrens als Straftat zu überprüfen. Der DAV plädiere seit Jahren für die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit, sagte Swen Walentowski, Leiter des Vereins für Politische Kommunikation und Medien, am Dienstag in Berlin.

Verfolgung und Ahndung des Schwarzfahrens als Straftat verursachten unverhältnismäßig hohe Kosten, „belasten die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden unnötig und stehen dem Ultima-Ratio-Prinzip des Strafrechts entgegen“. Alleine für Ersatzfreiheitsstrafen – die vollstreckt werden, wenn jemand eine Geldstrafe nicht zahlen kann – zahlte etwa das Land Berlin vor der Pandemie mehr als vier Millionen Euro. Mehr als die Hälfte der Inhaftierten waren Schwarzfahrer.

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Die Kosten für die Verfahren und Gefängnisstrafen seien im Verhältnis zu den erschlichenen Leistungen unverhältnismäßig hoch, sagte Swen Walentowski vom Anwaltverein. Zudem bleibe den Behörden kein Ermessensspielraum. Wer sich den Fahrschein nicht leisten könne, werde kriminalisiert. Schwarzfahren sei „aber nicht sozialschädlich und eine Kriminalisierung daher nicht im Sinne des Gemeinschaftsschutzes.“ Der Ultima-Ratio-Gedanke des Strafrechts schreibe vor, auf Strafverfolgung nur als letztes Mittel zurückzugreifen.

Der „Spiegel“ hatte berichtet, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Strafrecht systematisch überprüfen wolle und dabei unter anderem das Schwarzfahren im Blick habe. Buschmann sagte dem Magazin, gerade das Strafrecht sei „keine Allzweckwaffe, sondern als schärfstes Schwert des Rechtsstaats nur letztes Mittel“. (AFP)

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