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Die Staatsanwaltschaft wirft einem 39 Jahre alten Mann vor, eine junge Polizistin und ihren Kollegen bei einer Verkehrskontrolle erschossen zu haben (Archivbild).

© Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool

Andreas S. bezichtigt Florian V. der Lüge: Angeklagte in Prozess um Polizistenmorde von Kusel belasten sich gegenseitig

Im Prozess um die Polizistenmorde von Kusel hat der Mitangeklagte ausgesagt. Später wirft ihm der Hauptangeklagte 195 Lügen vor.

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz haben sich die beiden Angeklagten gegenseitig belastet. Der 23-jährige Mitangeklagte Florian V. wiederholte am Montag vor dem Landgericht Kaiserslautern seine Aussage, die er gegenüber den Ermittlern bereits getätigt hatte: Er selbst habe nie geschossen und könne auch mit keiner Waffe umgehen. Der Hauptangeklagte Andreas S. wiederum warf seinem Mitangeklagten Lügen vor.

V. sagte, nach dem ersten Schuss bei der Polizeikontrolle habe er einen Schritt nach vorn gemacht, um zu sehen, was passiert war. Anschließend habe er sich in der Böschung in Deckung gebracht. Aus Angst vor dem Hauptangeklagten S. habe er dessen Namen in der ersten Vernehmung den Beamten gegenüber nicht genannt.

Während der Tat habe er ebenfalls Angst verspürt. „Es hat sich angefühlt, als wäre der Hals zugeschnürt“, sagte V. dazu. Von der Tat sei er schockiert gewesen. Den toten Beamten zu sehen, sei ein „ekliges Gefühl“ für ihn gewesen.

S. schrieb während der Aussage seines Mitangeklagten mit und warf V. anschließend in einer von ihm selbst verlesenen Einlassung vor, in den Vernehmungen mindestens 195 Mal gelogen zu haben. Seine Aussagen widersprächen sich. Der 39-jährige S. führte beispielsweise aus, dass V. Tatabläufe in verschiedenen Vernehmungen unterschiedlich geschildert habe.

Auch die Aussage, dass er noch nie eine Waffe in der Hand gehabt habe, sei falsch, weil Spuren von V. an einer Waffe entdeckt worden seien. Zudem stimme die Zahl der von ihm wahrgenommenen und der tatsächlich abgegebenen Schüsse nicht überein. V. habe noch öfter gelogen, dies könne ihm aber nicht nachgewiesen werden, sagte S. weiter.

Prozess wegen Corona-Erkrankungen unterbrochen

S. gilt in dem Prozess als Hauptangeklagter. Er soll die Polizistin und den Polizisten am 31. Januar bei einer Verkehrskontrolle aus Habgier erschossen haben, um eine Jagdwilderei zu verdecken. Ihm wirft die Anklage zwei vollendete Morde sowie versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

V. ist angeklagt wegen gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Jagdwilderei in der Tatnacht und versuchter Strafvereitelung. Ein ursprünglicher Mordverdacht auch gegen V. erhärtete sich nicht, der Vorwurf gegen ihn wurde fallen gelassen. Die Tat hatte für großes Entsetzen gesorgt.

V.s Aussage war bereits für den 19. September erwartet worden, wurde jedoch wegen Corona-Erkrankungen zweier Prozessteilnehmer zweimal verschoben. Durch die Erkrankungen blieb der Prozess für rund drei Wochen unterbrochen. Das Gericht setzte am Montag daher weitere Termine bis Ende Dezember an. Zum Prozessauftakt im Juni hatte S. die Situation als Notwehr dargestellt und schwere Vorwürfe gegen V. erhoben, der bei der Polizei umfangreich ausgesagt hatte, danach aber zunächst schwieg. (von Annalena Dörner, AFP)

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