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Der Rundfunkbeitrag, den Haushalte in Deutschland zahlen, sollte zum 1. Januar 2021 von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Doch dazu kommt es nun wohl vorerst nicht.

© Nicolas Armer/dpa

Rundfunkbeitrag: Verfassungsklage vom ZDF liegt vor

Von Mainz nach Karlsruhe: Das ZDF hat als erster öffentlich-rechtlicher Sender seine Verfassungsklage zum Rundfunkbeitrag eingereicht.

Der erste öffentlich-rechtliche Sender hat Klage zum Rundfunkbeitrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ein Gerichtssprecher teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass das ZDF Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Staatsvertrag, der die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro vorsieht, eingereicht habe.

Zudem ist laut Sprecher auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt worden. Mit dem Eilverfahren könnte zunächst vorgelagert eine vorläufige Entscheidung fallen, bis in der Hauptsache entschieden ist. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete zuvor nach eigenen Informationen über den Eingang der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

Sachsen-Anhalt blockierte in dieser Woche die Anpassung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro, indem Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) den Gesetzentwurf vor der Abstimmung aus dem Landtag in Magdeburg wieder zurückzog. Weil ausnahmslos alle Bundesländer zustimmen müssen, kann der Staatsvertrag nicht in Kraft treten. Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Tsp

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