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Richard Gärtner (Matthias Habich, li.) und sein Rechtsanwalt Biegler (Lars Eidinger) pochen auf das Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

© ARD Degeto/Moovie GmbH/Julia Ter

TV-Voting beim Thema Sterbehilfe: Nach dem ARD-Film „Gott“ waren über 70 Prozent für Tod der Hauptfigur

Der ARD-Film „Gott“ über den Todeswunsch eines fiktiven 78-Jährigen ist auf keine so große Resonanz gestoßen. Am Ende überraschte ein Ergebnis.

Nach 90 Minuten schaute Barbara Auer als Vorsitzende des Ethikrats direkt in die Kamera: Wie würden Sie entscheiden?

Und wieder hatten ARD-Zuschauer bei einem Schirach-Film das letzte Wort: 70,8 Prozent der Abstimmenden waren dafür, dass die Hauptfigur des Montagsfilms „Gott von Ferdinand von Schirach“ sterben darf. Sie hielten es für richtig, einem gesunden Menschen ein tödliches Medikament zu geben.

Im Anschluss diskutierte das Thema die Talkrunde „hart aber fair“ bei Frank Plasberg, wo nach wenigen Minuten auch das Ergebnis verkündet wurde. Nur 29,2 Prozent der Abstimmenden waren gegen die Ausgabe des todbringenden Medikaments. Auch in Österreich und in der Schweiz war der Film zu sehen. In der Schweiz, wo Sterbehilfe mit Hilfe einer Sterbehilfe-Organisationerlaubt ist, gab es erstaunlicherweise weniger Zustimmung für die Gabe des Medikaments als in Deutschland.

Ein gelungener Fernsehabend? Quotenmäßig nicht unbedingt. 3,88 Millionen schalteten am Montagabend das Erste ein, wollten "Gott" sehen. Das entsprach einem Marktanteil von 11,3 Prozent ab 20 Uhr 15 für den Ethikrat-Film nach einem Drehbuch von Ferdinand von Schirach unter der Regie von Lars Kraume. Sendungen wie „Bauer sucht Frau“ und ein ZDF-Krimi waren erfolgreicher. Im TV-Film wurde in einem fiktionalen Ethikrat über den Wunsch des fiktiven 78-jährigen Richard Gärtner (Matthias Habich) debattiert, der sein Leben durch ein Medikament und mit Hilfe seiner Ärztin beenden will, weil er nach dem Tod seiner Frau den Lebenswillen verloren hat. In einem holzvertäfelten Raum waren die verschiedenen Parteien bei einer Anhörung zu sehen.

Gärtner zur Seite stand sein Anwalt (Lars Eidinger). Zu Wort kamen eine Ärztin (Anna Maria Mühe), eine Juraprofessorin (Christiane Paul) und ein Bischof (Ulrich Matthes). Immer wieder wandte sich die Vorsitzende des Ethikrats (Barbara Auer) ans Publikum.

Besteht nicht die Gefahr, dass Menschen ihrem Leben leichtsinnig ein Ende setzen?

Grundlage für den Film ist ein Theaterstück von Ferdinand von Schirach. Im September wurde es in Berlin und Düsseldorf uraufgeführt. Erst im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Entscheidung verkündet: Die Richter kippten einen Paragrafen im Strafgesetzbuch und bekräftigten ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben - unabhängig von unheilbaren Krankheiten. Das Gericht stieß damit die Tür für organisierte Angebote zur Sterbehilfe auf.
In Schirachs Text werden viele Fragen angesprochen. Ist dieses Urteil ein "Dammbruch"? Besteht nicht die Gefahr, dass Menschen ihrem Leben leichtsinnig ein Ende setzen? Darf es eine Rolle spielen, ob jemand fast 80 ist oder erst Anfang 30?

Eine ziemlich kopflastige Vorlage für die filmische Umsetzung im Ersten zur Primetime. Dass es spannend wurde, lag nicht nur am klugen Diskurs über eine Frage, die alle betreffen kann, sondern auch an der Klasse der Darsteller, allen voran Lars Eidinger als Gärtners ungläubiger Anwalt und Ulrich Matthes, der die Sicht der Kirche - am Ende durchaus ein wenig zweifelnd - wiedergab.

Bei Plasbergs folgender Talkrunde beeindruckende vor allem die Schilderung eines Mannes, der beklagte bei der Hilfe zum Suizid seiner unheilbar Polio-kranken, 78-jährigen Mutter keine Hilfe bekommen zu haben, vollkommen allein gelassen worden zu sein.

Indes äußerte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, heftige Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suidzidbeihilfe. Er sei schockiert über den Richterspruch. Es sei „unerhört“, dass sich Karlsruhe so einseitig auf die Weltanschauung von Sterbehilfebefürwortern gestützt habe, sagte der Limburger Bischof bei Plasberg. Einigkeit ließ sich in der Talkrunde zu dem Thema nicht herstellen, aber das war auch nicht zu erwarten.
Im Oktober 2016 gab es schon einmal ein ähnliches Fernsehprojekt auf Grundlage eines Schirach-Stücks. Im ARD-Film „Terror - Ihr Urteil“ ging es um die Moralfrage, ob man ein Passagierflugzeug abschießen darf, um andere zu retten. Damals fiel die Entscheidung noch eindeutiger aus. Das deutsche Fernsehpublikum plädierte für Freispruch. Fast 90 Prozent der abstimmenden TV-Zuschauer entschieden, dass der Bundeswehrsoldat, der eine Passagiermaschine mit 164 Menschen in Gewalt von Terroristen abschoss, um 70 000 Leute in einem Fußballstadion zu retten, unschuldig ist. (mit dpa)

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