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Der Rundfunk Berlin-Brandenburg fährt jetzt offenbar einen Sparkurs.

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"Studentische Aushilfe" für RBB-Affären gesucht: Schon knauserig, oder?

Der RBB hat eine Stelle als "Studentische Aushilfe" für die Compliance-Beauftragte. Als Vergütung werden zwölf Euro pro Stunde geboten. Ein Kommentar.

Die Aufklärung der gegen den RBB und seine Intendantin Patricia Schlesinger gerichteten Vorwürfe soll lückenlos erfolgen, darauf legen die Betroffenen allergrößten Wert. Die mandatierte Kanzlei Lutz Abel wird jeden Stein umdrehen in den Fragen von Beraterverträgen, Medienhaus und Abendessen. Sechs Anwälte sind in Marsch gesetzt, um jeden Anwalt herum gruppiert sich ein Team. Die an die 30 Aufklärerinnen und Aufklärer brauchen Material. Allein die Einladungen von Intendantin Patricia Schlesinger, privat ausgerichtet, dienstlich begründet und mit dem RBB abgerechnet, werden wohl einige Meter bei der RBB-Compliance füllen. Damit auch nicht ein Fitzelchen Papier übersehen oder verloren geht, wird der Beauftragten eine „Studentische Aushilfe“ zur Seite gestellt. Die Stelle in freier Mitarbeit ist weiterhin ausgeschrieben. Gesucht wird ein Student/eine Studentin innerhalb der Regelstudien, alle Geschlechter und Nationalitäten sind willkommen. Diversität ist der Intendantin ein Herzensanliegen.

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Beim Profil ist ein Studium im juristischen Bereich erwünscht, dito souveräner Umgang mit Microsoft 365. Hohes Verständnis für Aufbau und Struktur von Regelwerken, schnelle Auffassungsgabe und Engagement, sichere Ausdrucksweise. Auch bei den Aufgaben wird nicht gegeizt: „Identifizierung des Aktualisierungsbedarfs der rbb-internen Regelungen“ bei der Compliance, willkommen sind auch Vorschläge zur Neuregelung der Regelungen. Mehr in die Abteilung Humor fällt das RBB-Motivationsschreiben: „Hier willst Du Sachen lernen, die nicht klausurrelevant sind.“ Gemeint sein könnten die proklamierten Entwicklungsmöglichkeiten: „Wir bieten Dir einen Einblick in ein öffentlich-rechtliches Medienhaus.“ Klingt nach Abenteuer an der Masurenallee.

Zwölf Euro brutto in der Stunde

Und die Honorierung? „Vergütung in Höhe von 12,00 Euro brutto je Arbeitsstunde, zuzüglich anfallender Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.“ Denkt man an das anspruchsvolle Aufgabenprofil, an die anspruchsvollen Anwaltskosten oder an das anspruchsvolle Intendantinnengehalt, sieht das ganz schön knauserig aus. Oder ist das die neue RBB-Tugend?

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