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Die Aufsicht über den RBB teilen sich die Länder Berlin und Brandenburg.

© dpa / Monika Skolimowska/dpa

Rundfunk Berlin-Brandenburg: Märker kommt langsam, dann aber gewaltig

Wie Senats- und Staatskanzlei den öffentlich-rechtlichen Sender kontrollieren.

Der Beginn der Affäre um die entlassene RBB-Intendantin Patricia Schlesinger kann auf das Jahr 2018 datiert werden, in jenem Jahr eröffnete sie ihren privaten „Salon“. Ob und was die Aufsichtsgremien davon wussten, werden die Aufklärungsarbeiten zeigen. Jedenfalls zeigt sich schon heute am Verwaltungsrat vom RBB, zu welcher Aufsicht die Mitglieder sich aufschwingen wollten.

Die Berliner Senatskanzlei und die Staatskanzlei Brandenburg führen wechselseitig die Rechtsaufsicht über die ARD-Anstalt. Dabei haben sich darauf verständigt, „sich die Teilnahme an den Sitzungen des RBB-Verwaltungsrates nach Möglichkeiten aufzuteilen“, wie aus einer Antwort von Medienstaatssekretär Benjamin Grimm an den AfD-Abgeordneten Dennis Hohloch im Brandenburger Landtag hervorgeht.

Seit Beginn 2018 haben bis Ende August 2022 insgesamt 32 Sitzungen des Verwaltungsrates stattgefunden. Davon wurden 25 wechselweise von Senats- und Staatskanzlei wahrgenommen, wie aus einem Abgleich des Schreibens von Grimm mit Informationen der RBB-Gremiengeschäftsstelle hervorgeht.

Berlins Vertreter waren deutlich interessierter, sie kommen auf 19 Teilnahmen, Brandenburgs Vertreter nur auf sechs zwischen 2018 und 2021. Seitdem aber die Politik in der Mark den RBB als „Sumpflandschaft“ erkannt und sich an die Trockenlegung gemacht hat, ist die Präsenz der Märker im Gremium angeschwollen. Bemerkenswert aber bleibt, dass die Staatskanzlei Brandenburg in den Jahren 2018 bis 2021 gerade zwei Mal im Aufsichtsgremium aufgetaucht ist. Entweder hat man sich auf die Berliner Expertise verlassen oder das Interesse war einfach nur gering.

Jetzt ist Brandenburg aufgewacht, hat sich erkennbar an die Spitze der Aufklärungsbewegung begeben. Auch beim RBB gilt: Der Märker kommt langsam – dann aber gewaltig.

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