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So soll das Digitale Medienhaus am Berliner RBB-Standort einmal aussehen. Rechts ist ein Teil des Haus des Rundfunks zu sehen, links neben dem Eingang befindet sich das Fernsehzentrum.

© Entwurf: Baumschlager Eberle Architekten

RBB-Berater und Implenia-Verwaltungsrat: Gab es bei Henner Mahlstedt einen Interessenkonflikt?

Henner Mahlstedt hat den RBB beim Digitalen Medienhaus beraten. Zugleich sitzt er im Verwaltungsrat der Holding des Generalunternehmers. Das wirft Fragen auf.

Beim Digitalen Medienhaus (DMH) wollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) alles richtig machen. Der Atrium-Bau, der sich am Berliner Standort zwischen Masurenallee und Kaiserdamm in das bestehende Gefüge, bestehend aus dem Haus des Rundfunks und dem Fernsehzentrum, einfügen soll, soll schließlich das Herzstück des Senders in der Zukunft werden. Hier sollen Nachrichten für alle Bereiche der Zweiländeranstalt, also für Internet und Social Media sowie für Radio und Fernsehen, aus einem Guss entstehen.

Um die bestmögliche Entscheidung zu treffen, wurden 15 ausgewählte Architekturbüros aufgerufen, sich mit ihren Entwürfen einem Preisgericht zu stellen. Nimmt man Fachpreisgericht, Sachpreisgericht und die beteiligten Sachverständigen zusammen, waren über 30 Personen an dem Prozess beteiligt.

Zu den Beratern gehörte bereits in diesem Stadium Henner Mahlstedt, der lange für Bauunternehmen wie Strabag und Hochtief gearbeitet hat und seit einigen Jahren Geschäftsführender Gesellschafter der Mahlstedt Consultants in Essen ist. Den Namen sollte man sich merken. Aus dem Architekturwettbewerb gingen drei Sieger hervor, am Ende überzeugte der Entwurf von Baumschlager Eberle Architekten.

Seit Dienstag ist auch der Generalunternehmer bekannt. Die Implenia Hochbau GmbH in Leipzig soll das Digitale Medienhaus bis zum Jahr 2026 errichten. Zunächst sollen jedoch erst einmal die genauen Pläne und Kosten festgezurrt werden. Angesicht der derzeitigen Preisentwicklung steht der Kostenrahmen von 100 Millionen Euro auf wackligen Füßen.

Seit 2015 im Verwaltungsrat der Implenia Holding

Die Implenia Hochbau gehört über Implenia Deutschland zur schweizerischen Implenia AG mit Sitz im Kanton Zürich. Im Verwaltungsrat der Holding sitzt seit 2015 Henner Mahlstedt. Position Vizepräsident.

Am Wochenanfang hatte ein Bericht des „Business Insider“ den Vorwurf erhoben, der RBB habe auf Betreiben von Intendantin Patricia Schlesinger bei zentralen RBB-Bauprojekten „gleich drei Berater engagiert, die in Geschäftsbeziehungen zum RBB-Verwaltungsratschef stehen“. Der Sender hat die Vorwürfe am Dienstag zurückgewiesen.

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Unabhängig von diesen Vorwürfen wirft der Umstand, dass Henner Mahlstedt auch nach dem Architekturwettbewerb den RBB in Sachen Digitales Medienhaus beraten hat, Fragen auf. War Mahlstedt an der Entscheidung beteiligt, dass der Generalunternehmer-Auftrag an die Leipziger Implenia-Niederlassung ging? Hat die Compliance-Abteilung des RBB Interessenskollisionen geprüft?

Tatsächlich war Mahlstedt weiterhin Berater des RBB, wie der Sender dem Tagesspiegel auf Anfrage bestätigte. „Wir haben die Gefahr eines Interessenkonfliktes auch gesehen und daher intern und extern umfangreich prüfen lassen“, erklärte der Sender am Mittwoch. Während dieser Zeit habe Mahlstedts Beratertätigkeit geruht. Doch wie sah das Verfahren im Detail aus? Die Projektrealisierung des DMH wurde europaweit ausgeschrieben. Dazu gehörte auch die Vergabe von Bau- und Planungsleistungen an einen Generalunternehmer. In diesem Verfahren sei dann deutlich geworden, „dass Herr Mahlstedt Mitglied des Verwaltungsrates der Muttergesellschaft einer der Bietenden in dem Verfahren ist“. Daher sei eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung beauftragt worden, ob damit in seiner Person ein Interessenkonflikt vorliegt, der zu einer Beendigung seiner Tätigkeit im Vergabeverfahren führen muss.

Kanzlei sah keinen Konflikt

„Unter Einbeziehung sämtlicher Umstände des Sachverhaltes hat die Kanzlei dies verneint“, fasste der Sender die Prüfung zusammen. Diese Einschätzung beruhte auf mehreren Punkten: „Ein solcher Interessenskonflikt läge nicht vor, wenn das Angebot der betroffenen Firma keine Unregelmäßigkeiten aufwiese, Herr Mahlstedt schriftlich bestätige, dass er keinerlei Einfluss zugunsten der betreffenden Firma ausgeübt habe und die Bieter über die Sachlage informiert werden“, so der RBB. Auch nach Ansicht der RBB-Compliance-Beauftragten hätten diese Maßnahmen zu einer Minimierung des Risikos eines Interessenskonfliktes geführt. Sie habe darum dem Fortgang des Verfahrens zugestimmt.

Weil die Forderungen erfüllt wurden und die Mitbieter informiert worden seien – und sich schriftlich einverstanden erklärt hätten – habe Henner Mahlstedt weiter bei der Betreuung des Vergabeverfahrens beschäftig werden können, so der RBB. Noch besser beraten wäre der Sender allerdings gewesen, nach den zuletzt aufgekommenen Vorwürfen diesen Vorgang von selbst öffentlich zu machen.

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