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Immer mehr Beschwerden an den Presserat zur Herkunft von Straftätern.

© dpa

Presserat zum Jahr 2016: Viele Beschwerden, wenige Rügen

Die Frage nach der Nennung der Herkunft von Tätern beschäftigt den Presserat. Rügen gab es auch wegen „unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid“.

Die Zahl der Beschwerden an den Presserat zu Verstößen gegen Richtlinie 12.1 aus dem Pressekodex hat deutlich zugenommen. Sie lässt die Nennung der Herkunft von Straftätern nur zu, wenn es einen begründbaren Sachbezug zur Tat gibt. 2016 habe der Presserat 50 entsprechende Beschwerden erhalten, sagte Presserats-Sprecherin Edda Eick. 2015 waren es 38, im Jahr davor sogar nur zwölf.

Die Kritik an der Berichterstattung in der Presse zu diesem Aspekt macht allerdings nur einen geringen Teil der 1700 Beschwerden in diesem Jahr. Das sind etwas weniger als in den beiden Vorjahren (2358 und 2009), die allerdings deutlich über dem Durchschnitt lagen. „Und es gab diesmal nicht das eine mediale Großereignis wie den Absturz der Germanwingsmaschine 2015“, sagte Eick. Nachdem der Co-Pilot das Flugzeug im März vergangenen Jahres absichtlich zum Absturz gebracht hatte, gab es zur Berichterstattung darüber allein 430 Beschwerden.

Die Zahl der Rügen ist im Verhältnis zu der der Beschwerden klein: Der Presserat sprach in diesem Jahr 33 aus, im vergangenen waren es noch 35. Daran ändert sich nichts mehr, die Beschwerdeausschüsse des Presserats haben Anfang Dezember zum letzten Mal getagt. Über Beschwerden, die jetzt noch eingehen, wird erst im neuen Jahr entschieden.

Rügen gab vor allem wegen des Verstoßes gegen das Gebot der Trennung von Werbung und Redaktion, des Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte und wegen „unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid“. Auffällig viele Beschwerden gab es zur Berichterstattung zu den Attentaten in Nizza, Brüssel, Würzburg und München, sagte Eick. Dabei gehe es vor allem um Kritik an unangemessen sensationeller Berichterstattung und um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Opfer, die zum Teil auf Fotos erkennbar gezeigt oder deren Namen genannt wurden. dpa

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