zum Hauptinhalt
War einstr Sprecherin in der "Tagesschau": Eva Herman.

© dpa

Vor dem BGH: Eva Herman und Springer streiten wieder über Hitler

Ex-"Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman und der Axel Springer Verlag befinden sich weiter im Zwist um ein Zitat. Jetzt soll der Bundesgerichtshof entscheiden.

Eva Herman und der Axel Springer Verlag streiten am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) darüber, ob das „Hamburger Abendblatt“ die ehemalige „Tagesschau“-Sprecherin 2007 richtig zitiert hat. Das Gericht hatte einen Revisionsantrag des Springer-Verlags zugelassen. Der Verlag wehrt sich gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln von 2009, in dem er zu einer Richtigstellung sowie einer Geldentschädigung in Höhe von 25 000 Euro verurteilt worden ist.

Herman hatte bei einer Pressekonferenz 2007 gesagt, man müsse das Bild der Mutter in Deutschland wieder wertschätzen. Dieses sei mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft worden. Dann sagte sie: „Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das – alles was wir an Werten hatten – es war ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle – aber es ist eben auch das, was gut war – das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft.“ Eine Redakteurin des „Hamburger Abendblatts“ hatte daraufhin geschrieben, Herman habe „einen Schlenker zum Dritten Reich“ gemacht. Die strittige Frage ist, ob Eva Herman die nationalsozialistische Familienpolitik mit ihren Äußerungen indirekt gelobt hat. anm

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false