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Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, hat mit der Blockade der Ratifizierung des höheren Rundfunkbeitrages die öffentlich-rechtlichen Sender massiv unter Druck gesetzt.

© imago images/Christian Schroedter

Wie der Beschluss aus Karlsruhe gewertet wird: „Die erste Runde geht an uns“

Erst Magdeburg, nun Karlsruhe: Kein Grund, sich als schlechte Verlierer zu erweisen, heißt es zu den Reaktionen der öffentlich-rechtlichen Sender.

Für Reiner Haseloff, den Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, bestand am Dienstagabend keine Veranlassung, sich allzu offenkundig über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu freuen. Dass die Karlsruher Richter es abgelehnt haben, den Eilanträgen der Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade seines Bundeslandes zur Novelle des Staatsvertrages und der Erhöhung des Rundfunkbeitrages ihren Segen zu geben, habe er „mit Respekt“ zur Kenntnis genommen, gab er am Abend zu Protokoll.

Das Gericht habe darauf aufmerksam gemacht, „dass den Antragstellern durch eine verzögerte Festsetzung des Rundfunkbeitrags kein schwerwiegender Nachteil droht. Dies gibt Gelegenheit, die komplexen Fragen, die im Raum stehen, im weiteren Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt und Umsicht zu prüfen“, sagte der CDU-Politiker weiter. Die im Landtag mit dem Thema befassten Politiker waren da weniger weniger um vornehme Zurückhaltung bemüht: „Die erste Runde geht an uns“, reagierte ein Mitglied der CDU-Fraktion via Messagingdienst.

Sachsen-Anhalt hatte die Vorlage zur Novelle und Beitragserhöhung Anfang des Monats zurückgezogen. Damit verhinderte Haseloff einen Bruch der Kenia-Koalition im Magdeburger Landtag. Die Änderungen beim Staatsvertrag und den Beiträgen können jedoch nur am 1. Januar 2021 wirksam werden, wenn sie von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert wurden. Mit der Beschluss von Karlsruhe ist die Erhöhung des Beitrages um 86 Cent auf 18,36 Euro zunächst einmal vom Tisch. Nun kommt es auf den Ausgang der Verfassungsbeschwerde an, die von der Ablehnung der Eilanträge nicht betroffen ist. Einen Termin für diese Verhandlung gibt es noch nicht.

Die Reaktionen der Sender auf die Entscheidung über die Eilanträge fällt unterschiedlich aus. ZDF-Intendant Thomas Bellut, der sich am Dienstag zuerst geäußert hatte, hielt sich zurück. Sein Sender will den Beschluss zunächst prüfen. Deutlicher fielen hingegen die Reaktionen von ARD und Deutschlandradio aus.

Tom Buhrow, der derzeitige Vorsitzende der ARD, kündigte unter anderem in den „Tagesthemen“ Auswirkungen auf das Programm an. „Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird“.

"Die falscheste Reaktion"

Für Hans-Günter Henneke, den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages und Mitglied des ZDF-Fernsehrates, ist genau dies „die falscheste Reaktion, die man auf diese bei näherem Hinsehen nicht unkluge Entscheidung des BVerfG zeigen konnte“. Wer so reagiere, erweise sich nicht nur als schlechter Verlierer in einer Sache, die gar nicht verlorengegangen ist, sondern kündige darüber hinaus eine bewusste Selbstschädigung an, weil Minderleistungen im Programm eben nicht nachträglich durch „eine kompensierende Mehrausstattung“ noch belohnt werden können.

Das Deutschlandradio meldete sich über einen Sprecher zu Wort. Der Radiosender, zu dem Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova gehören, will nach dem abgelehnten Eilantrag konkrete Folgen für das Haus beschließen. „Deutschlandradio nimmt den Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis. Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten“, sagte der Sprecher und verwies darauf, dass dem Deutschlandradio in den kommenden vier Jahren insgesamt rund 66,5 Millionen Euro fehlen, wenn die Beitragsanpassung nicht kommt.

Insgesamt haben die Öffentlich-Rechtlichen für die Jahre von 2021 bis 2024 einen Deckungslücke von 1,5 Milliarden Euro bei der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Sender geltend gemacht.

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