zum Hauptinhalt
Firmen, Vereine, Behörden setzen Internet-Newsletters ein, um über Angebote und Neuigkeiten zu informieren. Dabei können persönliche Mails untergehen. Foto: J.T.Otte/Fotolia

© Jan Thomas Otte - Fotolia

Frühjahrsputz: Kampf um den Posteingang

Nicht jede Werbemail ist Spam. So wird man Newsletter und andere Massenmails wieder los.

Am Sonntag läuft „Sucker Punch“, heißt es im Newsletter des bevorzugten Kinos mit der netten Online-Buchungsfunktion. Vom Online-Fahrradshop befindet sich bereits der dritte Hinweis auf besonders günstige Frühlingsaktionen im E-Mail-Postfach. Und dann sind da noch die ständigen Statusmails von Facebook, Xing oder Stayfriends, die zusammen mit den beruflichen und privaten Newsletters die wichtigen persönlichen Mails so weit nach unten schieben, dass man sie schnell mal übersehen kann. Doch genau wie gegen die unerwünschten Werbemails namens Spam inzwischen ein Kraut gewachsen ist, lohnt es sich, gegen das selbst verursachte Dickicht im Posteingang vorzugehen.

Newsletters an sich sind fast genauso alt wie die E-Mail. Jedes Unternehmen, jeder Verein, ja selbst Behörden verschicken ihre elektronischen Rundschreiben. Eine Suche nach dem Stichwort Newsletter ergibt bei Google immerhin 1,2 Milliarden Treffer. Vor allem gehört es zur Besonderheit von Newsletters, dass sie vom Empfänger ausdrücklich erwünscht sein müssen. Die unaufgeforderte Zusendung ist genauso unzulässig wie das Verschicken von Spam-Mails. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, hat sich über die Jahre eine rechtsverbindliche Regelung herauskristallisiert. Damit Newsletters als korrekt abonniert gelten, muss der Empfänger seine explizite Einwilligung für die Zusendung erteilen. Allein die Angabe seiner E-Mail-Adresse reicht nicht aus, schließlich ist diese oftmals weithin bekannt. Vielmehr muss zusätzlich über eine gesonderte Option abgefragt werden, ob er künftig Informationen des Absenders empfangen möchte. Die Fachleute sprechen dabei von einer Opt-in-Bestätigung. Um sich rechtlich abzusichern, verdoppeln viele Newsletter-Versender diesen Bestätigungsschutz, in dem sie an den Empfänger eine E-Mail mit einem eingebauten Link schicken. Erst wenn der Empfänger darauf klickt, wird er dauerhaft in die Newsletter-Liste aufgenommen.

Aus der Frühzeit der Newsletters existieren noch andere Lösungen, doch diese sind zumindest bedenklich. Das gilt beispielsweise, wenn bei einer Online-Bestellung die Option zur Bestätigung des Newsletter-Empfangs bereits aktiviert wurde. Diese Opt-out-Variante, auch Auslöschkreuz genannt, hält einer juristischen Prüfung nicht stand. Auch die Zusendung einer Bestätigungsmail, in der der Empfänger den Link anklicken muss, um einen möglicherweise gar nicht bestellten Newsletter wieder abzubestellen, ist anfechtbar.

So einfach die Bestellung eines Newsletters ist, so unkompliziert kann man den Bezug stornieren. Die Mehrzahl der Versender bietet die dazu nötige Option direkt zu Anfang oder am Ende des Rundschreibens an. Mit einem Klick auf den Abbestell-Link wird der Internet-Browser geöffnet und der Empfänger aus der Newsletter-Homepage entfernt. Mitunter muss auf der Seite noch die eigene E-Mail-Adresse, an die der Newsletter verschickt wird, eingetragen werden. In den allermeisten Fällen wurde diese Information bereits mit dem Link automatisch eingetragen. Aber auch beim Abbestellen eines Newsletters nutzen einige Versender noch eine ältere „Unsubscribe“-Technik. Hierbei wird eine Antwort-Mail an die Adresse des Newsletters verfasst. Als Betreff und Inhalt steht nur das einzelne Wort „Unsubscribe“ (ohne An- und Abführung). Wichtig ist, dass die Antwortmail von dem Mailkonto aus erfolgt, an das die Newsletters geschickt werden.

Während die professionellen Newslettter-Versender nun die weitere Versendung einstellen werden, kann es gerade bei kleineren Versendern wie Vereinen sein, dass die Listen per Hand gepflegt werden. Eine kurze Mail mit der Bitte, auf das Verschicken weiterer Newsletter zu verzichten, sollte aber auch hier zum Erfolg führen. Was nun noch übrig bleibt, kann getrost zum Spamaufkommen gerechnet werden, auf das man am besten mit der Aufnahme in den Spamfilter reagiert.

Und zur Sicherheit kann man seine E-Mail-Adresse gleich noch auf www.robinsonliste.de eintragen, um sich gegen künftige Werbeattacken zu schützen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false