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Eine Katze frisst aus einem für sie bereit gestellten Napf.

© dpa/Franziska Gabbert

„Lebewesen mit eigener Sensibilität“: Spanien führt geteiltes Sorgerecht bei Haustieren ein

Künftig müssen Richter bei einer Scheidung auch das Wohl der Tiere berücksichtigen. Sie können deren abwechselnde Betreuung verordnen, aber auch untersagen.

In Spanien ist ein neues Gesetz zum geteilten Sorgerecht beschlossen worden – für Haustiere. Die Neuregelung wurde auf Betreiben der regierenden Sozialisten und ihres linken Koalitionspartners Podemos eingeführt und sieht die abwechselnde Betreuung von Hund und Katze nach einer Scheidung vor.

Das Gesetz macht das Wohlergehen der Tiere zum juristischen Maßstab: Sie sind demnach „Lebewesen mit eigener Sensibilität“ und gelten nicht länger als „Sachen“.

Wenn eine Scheidung vor Gericht landet, muss der Richter künftig auch die Zukunft der Haustiere im Auge behalten. Das Wechselmodell kann für eine Katze ebenso wie für einen Hund, eine Schildkröte, einen Fisch oder einen Vogel genutzt werden.

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Die Besitzer der Tiere sind verpflichtet, für das "Wohlergehen" der Tiere zu sorgen. Wenn sie dies nicht tun oder bereits wegen Misshandlung von Tieren bekannt sind, kann ihnen die Tierbetreuung untersagt werden.

In mehreren europäischen Ländern gibt es bereits juristische Bestimmungen, die Tieren besonderen Schutz garantieren, etwa in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Frankreich und Portugal. In Spanien will die kleine Regierungspartei Podemos in diesem Jahr ein Gesetz durchbringen, das den Verkauf von Haustieren gänzlich untersagt. (AFP)

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