Arbeitsuchende mit Behinderung: Inklusion statt Strafabgabe
Viele Unternehmen zahlen lieber Ausgleichsabgaben als Menschen mit Beeinträchtigungen einzustellen. Wie Eingliederung im Betrieb gelingt.
Rein rechnerisch müsste jeder 20. Arbeitsplatz in deutschen Unternehmen von einem Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen ausgefüllt sein.
Der Grund: Ab einer Größe von 20 Angestellten ist ein Betrieb verpflichtet, fünf Prozent seiner Stellen an Menschen mit Behinderungen zu geben. Anderenfalls wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Dennoch zahlen insbesondere kleine und mittelgroße Betriebe lieber den Ausgleich als sich aktiv um vielfältige Teams zu kümmern.
Ein Kooperationsprojekt will jetzt mit Vorbehalten bei Personalentscheidern aufräumen. Aktion Mensch und das am Institut der deutschen Wirtschaft angesiedelte Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) haben den Ratgeber „Inklusion im Betrieb“ herausgegeben, der Unternehmen die Entscheidung für Inklusion erleichtern soll.
„Wir müssen Arbeitgeber davon überzeugen, dass ein Mensch mit Behinderung keine Last, sondern ein Potenzial für jede Firma ist“, sagt Armin von Buttlar, Vorstand der Aktion Mensch.
Die meisten Beschäftigten mit Behinderung arbeiten als Fachkräfte
Obwohl laut KOFA viele Schwerbehinderte sehr gut ausgebildet sind und begehrte Qualifikationen mitbringen, ist die Arbeitslosenquote unter ihnen doppelt so hoch wie diejenige von Menschen ohne Behinderung. Das geht aus dem jährlich von Aktion Mensch herausgegebenen „Inklusionsbarometer 2018“ hervor.
Was wenig bekannt ist: Von über einer Million Beschäftigten mit Schwerbehinderung arbeiten mehr als zwei Drittel als Fachkräfte. 17 Prozent bekleiden gar Führungspositionen.
Mit Checklisten, Grafiken, Übersichten über Arten von Behinderung oder staatliche Zuschüsse für Eingliederungsprogramme sowie Leitfäden für Bewerbungsprozesse bietet der 140 Seiten umfassende Wegweiser Personalverantwortlichen das nötige Werkzeug, damit die Inklusion im Betriebsalltag gut gelingt.
Wegweiser „Inklusion im Betrieb“ zum Download: www.kofa.de/inklusion
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