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Görlitzer Park

© IMAGO/Jürgen Held

Update

Zaunbau um den Görlitzer Park: Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erwägt Klage gegen Berliner Senat

Der Bezirk will sich gerichtlich gegen Pläne des Senats für eine Umzäunung des Görlitzer Parks wehren. Denn der schafft nun Fakten: Umweltsenatorin Manja Schreiner sieht ihr Eingriffsrecht erfüllt.

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Im Streit um die Einzäunung des Görlitzer Parks in Berlin-Kreuzberg will der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gegen den Senat klagen. Einen entsprechenden Antrag wollen die Fraktionen von Grünen, SPD und Linke in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) beschließen, teilte die Grüne-Fraktion am Dienstag mit. „In einem gemeinsamen BVV-Antrag mit den Fraktionen von SPD und Linken werden wir das Bezirksamt beauftragen, gegen die Eingriffsentscheidung der Senatsverwaltung zu klagen“, sagte Grünen-Fraktionschef Pascal Striebel.

Die Zuständigkeit für Grünanlagen liegt „zweifellos bei den Bezirken“, begründete Striebel den Vorgang. Das gelte auch für den Görlitzer Park. „Auch nach der vom Senat angekündigten Änderung des Grünanlagengesetzes ergibt sich keine Änderung der Zuständigkeiten zwischen Land und Bezirk.“ Der Versuch des Senats, den Bezirk zu entmachten, um den Zaunbau durchzusetzen, „missachtet die Wünsche der Anwohner*innen vor Ort und den Willen der demokratisch gewählten BVV“, fügte er hinzu.

Zuvor hatte die Senatsumweltverwaltung im Streit um die Einzäunung des Görlitzer Parks das Vorhaben am Dienstag an sich gezogen. Weil sich der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg weiter weigert, den Bau des Zaunes umzusetzen, sieht Umweltsenatorin Manja Schreiner (CDU) die Voraussetzungen für das sogenannte Eingriffsrecht erfüllt. Das teilte die Senatsverwaltung auf dpa-Anfrage mit. Die Landesgesellschaft Grün Berlin sei mit Planung und Bau der Umfriedung beauftragt worden.

Einen entsprechenden Antrag habe das Lenkungsgremium zum sogenannten Sicherheitsgipfel der Senatsverwaltung am Montag beschlossen, hieß es. Dieser koordiniert die Maßnahmen, die den Görlitzer Park und den Leopoldplatz in Wedding sicherer machen sollen.

Zweifel an bezirklichem Klagerecht

Fraglich ist, wie erfolgversprechend der Versuch des Bezirks ist, juristisch gegen den Zaunbau vorzugehen. Denn ein Klagerecht der Bezirke gegen den Senat existiert nicht. Berlin ist eine sogenannte Einheitsgemeinde, in der es rechtlich keine Trennung zwischen der staatlichen und kommunalen Ebene gibt, wie das Bundesverwaltungsgericht 2012 in einem Urteil festgestellt hat – schon damals hatte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg versucht, gegen den Senat zu klagen.

Die Senatsumweltverwaltung hatte in der vergangenen Woche ihre Pläne für den Park in Kreuzberg vorgestellt, der wegen des Drogenhandels als Kriminalitätsschwerpunkt gilt. Demnach soll die Anlage für 1,9 Millionen Euro umzäunt und mit mindestens 17 verschließbaren Eingängen versehen werden. Zudem soll der Park von 40 zusätzlichen Lampen bestrahlt werden.

Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann (Grüne) weigerte sich, der Weisung zu folgen. In einem Schreiben mit der für Umwelt und Grünflächen zuständigen Bezirksstadträtin Annika Gerold (Grüne) kritisierte sie die Pläne erneut und monierte insbesondere den Umgang des Senats mit dem zuständigen Bezirk.

Zuständig für Parks und andere Grünanlagen sind in Berlin offiziell die Bezirke. Der Senat kann aus bestimmten Gründen die Zuständigkeit an sich ziehen, muss dabei aber rechtliche Vorgaben beachten. Bezirke können das Eingreifen des Senats zumindest verzögern. (mit dpa)

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