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Bauboom in der Transit-Gemeinde Schönefeld: In der Gemeinde entstehen diverse Brauprojekte mit Miet- und Eigentumswohnungen.  

© Kitty Kleist-Heinrich

Wohnungsmieten in Brandenburg: Kritik an Auslaufen der Mietpreisbremse in einigen Kommunen

Bei zu großen Mieterhöhungen in Brandenburg hat bisher in 31 Kommunen ein Dämpfer gegriffen. Diese Bremse soll künftig nur noch in 19 Kommunen gelten. Daran regt sich Kritik.

Die Mietpreisbremse in Brandenburg ist nach Ansicht der Städte und Gemeinden auch künftig notwendig. „Die geplante Verlängerung wird von uns sehr begrüßt“, sagte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Jens Graf, der Deutschen Presse-Agentur. „Das Wachstum Brandenburgs führt in immer mehr Gemeinden auch zu Engpässen bei der Wohnungsversorgung.“

Graf bedauerte allerdings den geplanten Wegfall des Instruments in einigen Kommunen: „Grundsätzlich wäre aus hiesiger Sicht eine weitere Gebietskulisse besser.“ Einige Städte und Gemeinden würden aber neu aufgenommen. Neben der Verbesserung der Wohnungsbestände müsse auch das Wohnungsangebot ausgeweitet werden.

Seit 2016 gab es in 31 Kommunen eine Mietpreisbremse. Die Regelung lief Ende Dezember 2020 aus. Für hohe Mieten soll es jedoch auch künftig einen Dämpfer geben: Das Land verlängert die Mietpreisbremse, aber in weniger Kommunen. 

15 Städte und Gemeinden fallen dem Entwurf für die entsprechenden Verordnungen zufolge heraus, 3 kommen hinzu - die Mietpreisbremse gilt dann noch für 19 statt 31 Kommunen. Nach Angaben des Verkehrsministeriums liegt das daran, dass sich der angespannte Wohnungsmarkt seit der ersten Mietpreisbremse 2014 verändert hat.

Die Linksfraktion im Landtag fordert eine Ausweitung. „Wir haben eine immer stärker angespannte Mietsituation in den Kommunen im Land - und das ist nicht nur im Speckgürtel, nicht nur rings um Berlin, sondern auch in vielen weiteren Kommunen“, sagte Fraktionschef Sebastian Walter am Freitag. 

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Die rot-schwarz-grüne Landesregierung setze falsche Akzente. Neubau allein löse das Problem nicht. Die Abgeordnete Isabelle Vandre forderte SPD und Grüne auf, beim Antrag der Linksfraktion mitzuziehen, über den der Landtag nächste Woche beraten soll.

Die Mietpreisbremse soll in Ahrensfelde, Bernau, Werneuchen, Königs Wusterhausen, Schönefeld, Wildau, Zeuthen, Dallgow-Döberitz, Petershagen/Eggersdorf, Hennigsdorf, Oranienburg, Velten, Erkner, Nuthetal und Rangsdorf wegfallen. Neu hinzukommen soll sie in Gosen-Neu Zittau, Woltersdorf und Stahnsdorf.

Der Bürgermeister der Stadt Bernau bei Berlin, André Stahl (Linke), forderte, dass die Mietpreisbremse erhalten bleibt. Der Mietwohnungsmarkt sei weiter angespannt. „Die Bürger dieser Stadt konkurrieren um die Wohnungen mit Berlinern.“ Die Bürgermeisterin der Gemeinde Nuthetal, Ute Hustig (Linke), sagte, die Situation in Stahnsdorf sei vergleichbar zu Nuthetal, dort bleibe die Mietpreisbremse aber bestehen.

Nach der Mietpreisbremse darf die Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei einer Wiedervermietung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von der Regelung sind Neubauten. 

Die Kappungsgrenze gilt bei laufenden Verträgen. Hier werden Mieterhöhungen statt auf 20 auf maximal 15 Prozent in drei Jahren gedeckelt. Für welche Kommunen die Grenze gilt, unterliegt bestimmten Kriterien wie der Höhe der angebotenen Mieten und der Anzahl der angebotenen Wohnungen. (dpa)

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