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Die Solarpflicht gilt für den Senat als verfassungsrechtlich zulässig, da sie verhältnismäßig sei.

© imago/photothek/Thomas Koehler

Photovoltaikanlagen auf Neubauten: Wirtschaftssenatorin legt Entwurf für Berliner Solargesetz vor

Der Senat hat auf Vorlage von Ramona Pop den Entwurf für ein Solargesetz Berlin zur Kenntnis genommen. Das sind die Eckpunkte.

Von Sabine Beikler

Bei Neubauten ab dem 1. Januar 2023 müssen Eigentümer ab einer Nutzungsfläche von 50 Quadratmetern auf dem Gebäude Photovoltaikanlagen installieren. Der Berliner Senat hat auf Vorlage von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) am Dienstag den Entwurf für ein "Solargesetz Berlin" zur Kenntnis genommen.

Demnach müssen die Solaranlagen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche eines Gebäudes bedecken. Der Entwurf liegt dem Tagesspiegel vor. Der Rat der Bürgermeister wird über den Entwurf beraten, bevor er vom Senat verabschiedet wird.

Die installierte Leistung muss dabei laut Gesetzestext folgende Grenzen nicht übersteigen: drei Kilowatt bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen, sechs Kilowatt bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und sechs Kilowatt bei Nichtwohngebäuden.

Diese Solarpflicht soll entfallen, wenn es „technisch unmöglich“ ist, Anlagen zu installieren und die Bruttodachfläche eines Neubaus ausschließlich nach Norden ausgerichtet werden kann. Eine Befreiung kann die Senatsverwaltung erteilen, die für Energie zuständig ist.

Die Solarpflicht gilt nicht für unterirdische bauliche Anlagen, Unterglasanlagen und Kulturbauten für Aufzucht, Verkehrung und Verkauf von Pflanzen, für Traglufthallen und fliegende Bauten, Garagen und Nebenanlagen. Durch Rechtsverordnungen könne weitere Ausnahmen geregelt werden.

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Diese Solarpflicht gilt für den Senat als verfassungsrechtlich zulässig, da sie verhältnismäßig sei. „Ein Eingriff in die Eigentumsgarantie ist gerechtfertigt, wenn er nach den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen einem legitimen öffentlichen Interesse dient, dazu geeignet ist, den mit seiner Regelung angestrebten Zweck zu erreichen bzw. zumindest zu fördern und die eingesetzten Mittel hierfür erforderlich sowie angemessen sind“, steht in der Begründung. Der Schutz des Klimas stelle ein legitimes öffentliches Interesse dar.

So soll der Ausbau der Solarenergie im Sinne der Zielsetzung des im März dieses Jahres verabschiedeten Masterplans Solarcity auf 25 Prozent des Berliner Strombedarfs bis spätestens 2050 vorangebracht werden.

Durch die Einführung des Gesetzes lassen sich laut Entwurf innerhalb von fünf Jahren rund 37.000 Tonnen CO2 einsparen und darüber hinaus die regionale Wertschöpfung ankurbeln.

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