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Der Angeklagte steht im Gerichtssaal zwischen seinen Anwälten.

© Paul Zinken/dpa

„Wir krümmen uns vor Schmerz“: Tödlicher SUV-Unfall auf Invalidenstraße in Berlin – Urteil am Donnerstag

Der SUV-Unfall im September 2019 in Berlin hat das Leben vieler Familien zerstört. Im Prozess geht es darum, ob der Fahrer am Steuer hätte sitzen dürfen.

War es Verantwortungslosigkeit, die 2019 zu dem schweren Autounfall in der Berliner Innenstadt mit vier getöteten Fußgängern führte? Staatsanwaltschaft und Anwälte von Hinterbliebenen sind davon überzeugt. Der Angeklagte habe bewusst gegen ärztliche Auflagen verstoßen, habe sich trotz einer Epilepsie und einer Gehirnoperation nur einen Monat zuvor an das Steuer seines Wagens gesetzt. „Er verstieß bewusst gegen ärztliche Weisungen“, sagte einer der Nebenklage-Anwälte im Prozess. An diesem Donnerstag (17. Februar) will das Berliner Landgericht sein Urteil verkünden.

Die meisten Nebenkläger fanden in den zurückliegenden dreieinhalb Monaten nicht die Kraft an dem Prozess gegen den inzwischen 45 Jahre alten Autofahrer teilzunehmen. Ihre Anwälte gaben ihrem Leid eine Stimme in verlesenen Erklärungen ihrer Mandanten: „Wir krümmen uns vor Schmerz. Wir weinen und weinen und weinen“, schrieb eine 38-Jährige. Sie musste am 6. September 2019 mitansehen, wie ihr dreijähriger Sohn und ihre 64 Jahre alte Mutter zeitgleich starben. Ein „schwarzes, riesiges Ding“ habe sie gestreift, verlas ihre Anwältin. „Das Auto nimmt alles mit auf seinem Weg.“

Was geschah an dem Unfalltag

Der Angeklagte saß an jenem folgenschweren Tag am Steuer eines SUV, als er einen epileptischen Anfall erlitten haben soll. Mit mehr als 100 Kilometern pro Stunde fuhr er laut Gutachten auf den Gehweg der Invalidenstraße in Berlin-Mitte, riss einen Poller und eine Ampel mit sich, raste in eine Fußgängergruppe. Neben den Jungen und seiner Großmutter wurden zwei 28 und 29 Jahre alte Männer getötet.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt - und schnell eine Diskussion um die Gefahren im Straßenverkehr ausgelöst. Anfangs stand dabei die Frage im Fokus, ob SUV-Fahrzeuge besonders gefährlich sind. Dann konzentrierte sich die Debatte auf die insgesamt angespannte Verkehrssituation im Umfeld des Unfallortes.

Das zerstörte SUV nach dem Unfall.
Das zerstörte SUV nach dem Unfall.

© Britta Pedersen/dpa

Strafrechtlich jedoch stand schnell die Gesundheit des angeklagten Unternehmers im Zentrum. Die medizinischen Fragen prägten die Beweisaufnahme des Prozesses.

„Sie hätten auf gar keinen Fall fahren dürfen“, betonte Oberstaatsanwalt Dirk Klöpperpieper in seinem Plädoyer vor rund zwei Wochen. Der Angeklagte habe wegen eines epileptischen Anfalls verkrampft und das Gaspedal des sehr schnellen Wagens voll durchgetreten. Aus Sicht des Staatsanwalts ist der Deutsche wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig zu sprechen. Klöpperpieper forderte eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung.

Die Schuldfrage

Verteidiger Robert Unger plädierte hingegen auf Freispruch. Sein Mandant habe im Mai 2019 erstmals einen epileptischen Anfall erlitten. Ein kleiner Hirntumor sei minimalinvasiv entfernt worden. Keiner seiner behandelnden Ärzte habe vor dem Unfall eine strukturelle Epilepsie diagnostiziert. Es habe keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass er nochmals einen Krampfanfall erleiden könnte.

Die ärztlichen Risikobelehrungen seien zwar unzureichend und zum Teil nicht eindeutig gewesen, räumte der Staatsanwalt ein. Er sieht aber den Verkehrsteilnehmer in der Pflicht: „Bei der Vorgeschichte hätte er sich informieren müssen, ob er fahrtauglich ist.“

Aufklärung soll im Mittelpunkt stehen

„Jeder Autofahrer muss vor Fahrtantritt prüfen, ob er in dieser Situation - oder auch dauerhaft - in der Lage ist, zu fahren“, erklärte Rechtsmediziner Thomas Riepert von der Universität Mainz. Sein Schwerpunkt ist die Verkehrsmedizin, die sich mit Erkrankungen und Behinderungen beschäftigt, die zu einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit führen. Bei dieser Beurteilung komme dem Hausarzt eine Schlüsselrolle zu, so Riepert. Dieser sei verpflichtet, auf die Problematik hinzuweisen.

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Wichtig sei ein sorgfältiger Abwägungsprozess zwischen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und den Bedürfnissen des Patienten. „Das ist eine extrem bittere Angelegenheit für den betroffenen Menschen - gerade bei älteren Menschen, die nicht mehr so mobil sind.“

Blumen und Kerzen haben Menschen an der Stelle abgestellt, an der am 06.09.2019 vier Menschen bei dem Verkehrsunfall gestorben waren.
Blumen und Kerzen haben Menschen an der Stelle abgestellt, an der am 06.09.2019 vier Menschen bei dem Verkehrsunfall gestorben waren.

© Paul Zinken/dpa

Klare rechtliche Richtlinien

Nicht immer müsse es darum gehen, jemanden gar nicht mehr ans Steuer zu lassen. Richtlinien liefern die Fahrerlaubnisverordnung und Begutachtungsleitlinien, die das Bundesverkehrsministerium seit 1973 herausgibt. „Die Fahrerlaubnisverordnung sieht auch Beschränkungen oder Auflagen vor“, erklärte Riepert. So könne etwa älteren Menschen auferlegt werden, nur noch tagsüber in einem engen Radius mit dem Wagen unterwegs zu sein. Auch für Epilepsie-Patienten gibt es klare rechtliche Vorgaben und wichtige Hinweise.

Angesichts der ernsten Situation empfiehlt Riepert Kolleginnen und Kollegen eine Dokumentation des Aufklärungsgesprächs, die über das allgemein gültige Maß hinausgeht: „Ich würde mir vom Patienten unterschreiben lassen, dass er aufgeklärt wurde.“ Wichtig sei aber die Einsicht des betroffenen Patienten. „Der Arzt kann kein Fahrverbot aussprechen“, betonte Riepert.

Im Fall des Berliner SUV-Fahrers sind die Nebenklage-Anwälte überzeugt, dass die Tragödie vermeidbar gewesen wäre: „Das macht den Schmerz besonders stark.“ (dpa)

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