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Wahlplakate in Berlin (Archivbild).

© imago images/Joko

Update

Wiederholungswahl kann stattfinden: So reagiert die Berliner Politik auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Zwölf Tage vor der geplanten Wiederholung der Berlin-Wahl steht fest: Die Abstimmung kann stattfinden. Die Parteispitzen appellieren an die Wähler:innen.

| Update:

Die Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar kann wie geplant stattfinden. Eine entsprechende Entscheidung veröffentliche das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstagmorgen. Weil das Hauptsacheverfahren zur Beschwerde gegen die Wiederholungswahl weiterläuft, steht die Abstimmung unter einem Experten zufolge kleinen Vorbehalt.

Die Spitzen der im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien reagierten erleichtert. Franziska Giffey, Berlins Regierende Bürgermeisterin und Spitzenkandidatin der SPD, twitterte: „Die #BerlinWahl findet statt. Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird. Der Senat ist handlungsfähig.“

Bettina Jarasch, Spitzenkandidatin der Grünen, appellierte an die rund 2,8 Millionen Wahlberechtigten: „Gehen Sie bitte wählen. Berlin steht vor einer Richtungswahl.“

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CDU-Spitzenkandidat Kai Wegner, dessen Partei in Umfragen seit Woche klar vorn liegt, begrüßte die Entscheidung. „Jetzt haben wir Klarheit. Am 12. Februar wählt Berlin sich neu“, kommentierte Wegner und warnte vor einer Fortsetzung von Rot-Grün-Rot. CDU-Generalsekretär Stefan Evers bezeichnete die Entscheidung als „gut für die Demokratie, gut für Berlin.“

Parteien zurück im Wahlkampfmodus

Für die Linkspartei kommentierte Spitzenkandidat und Kultursenator Klaus Lederer die Entscheidung. „Wir nehmen den Beschluss zur Kenntnis und konzentrieren uns jetzt mit voller Kraft weiter auf das Wesentliche und die anstehende Wahl“. FDP-Spitzenkandidat Sebastian Czaja sagte: „Es ist gut, dass unsere Demokratie in der Lage ist, Fehler zu beheben und dennoch zu funktionieren.“ Man arbeite weiter daran, diese Wahl zu einer Chance für die Stadt zu machen.

AfD-Fraktionschefin Kristin Brinker. Die Partei hatte gegen die von Pannen überschattete Wahl im Herbst 2021 geklagt.
AfD-Fraktionschefin Kristin Brinker. Die Partei hatte gegen die von Pannen überschattete Wahl im Herbst 2021 geklagt.

© Mario Heller / Mario Heller

Dass die Wiederholungswahl nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens für ungültig erklärt wird, gilt als nicht wahrscheinlich. „Nach dieser Entscheidung ist es mehr als unwahrscheinlich, dass die Wahl noch einmal infrage gestellt wird“, sagte Evers.

Andere machen sich Sorgen, dass die weiter ausstehende Gerichtsentscheidung zu Unsicherheit bei den Wähler:innen führt. AfD-Frontfrau Kristin Brinker bezeichnete es als „unglücklich“, dass das Gericht die Entscheidung in der Hauptsache erst nach dem Wahltermin fällen will. „Es steht zu befürchten, dass das negative Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung und auf das Ansehen der Demokratie bei den Bürgern hat“, sagte Brinker.

Politikwissenschaftler Thorsten Faas entgegnete: „Ich glaube nicht, dass sich viele jetzt fragen, lohnt es sich noch, die Stimme abzugeben, auch wenn da diese Restunsicherheit bleibt, wie das Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren entscheidet.“

Auch bei den anderen im Parlament vertretenen Parteien wird die Auswirkung des voraussichtlich bis in den Sommer laufenden Verfahrens auf die Stimmverteilung als eher gering eingeschätzt. Allerdings gehen fast alle davon aus, dass weniger Menschen als 2021 wählen werden, da parallel keine Bundestagswahl stattfindet und Landtagswahlen traditionell eher wenige Wähler:innen zum Gang an die Urne motivieren. (mit dpa)

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