zum Hauptinhalt
Auch die zweite Streife überholt ohne vorgeschriebenen Abstand.

© Peter v. Mühlendahl

Polizei als schlechtes Vorbild: Video zeigt zu enges Überholen von Radfahrer in Berlin

Ein Radfahrer filmt, wie zwei Streifenwagen ihn mit sehr geringem Abstand überholen. Jetzt will die Polizei „alle Dienstkräfte entsprechend sensibilisieren“.

Seit drei Jahren schreibt die Straßenverkehrsordnung beim Überholen von Radfahrern innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Meter vor. Jeder Radfahrer weiß: Das steht nur auf dem Papier, kaum ein Autofahrer hält sich daran. Und die Polizei fährt mit schlechtem Beispiel voran.

Der Berliner Peter von Mühlendahl filmte jetzt, wie zwei Streifenwagen in der Zossener Straße in Kreuzberg ihn äußerst knapp überholen. Er veröffentlichte das Video auf Twitter.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Darin ist zu sehen, wie sein Lastenrad zunächst von einem Lieferwagen überholt wird, dann von zwei Streifenwagen. Das Bild ist dabei so scharf, dass die interne Kennung eines Fahrzeugs zu erkennen ist, demnach gehört es zum Abschnitt 57 in Mitte.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Der Tagesspiegel fragte im Präsidium nach, ob sich die Beamten am Steuer der beiden Wagen korrekt verhalten haben. Die Antwort ist eindeutig: „Obwohl eine valide Aussage nicht möglich ist, lässt die im Video festgehaltene Szene den Eindruck zu, dass der Mindestabstand von beiden Polizeifahrzeugen unterschritten wurde.“ Und: Die Fahrweise „wurde mit den Dienstkräften erörtert und sie wurden entsprechend sensibilisiert“.

Der geringe seitliche Abstand könnte höchstens dann gerechtfertigt sein, wenn es sich um eine Fahrt mit „Sonderrechten“ (Martinshorn oder Blaulicht) handelte, hieß es von der Polizei.

Laut offizieller Auskunft war diese aber keine solche Fahrt – nicht einmal eine Fahrt zum Einsatz.

Die Polizei Berlin nimmt den Sachverhalt zum Anlass, die Dienstkräfte stadtweit entsprechend zu sensibilisieren.

Pressestelle der Berliner Polizei

„Die Polizei Berlin nimmt den Sachverhalt zum Anlass, die Dienstkräfte stadtweit entsprechend zu sensibilisieren“, teilte die Pressestelle mit.

„Im Rahmen obligatorischer Fortbildungsveranstaltungen wird dabei auch unter Berücksichtigung der polizeilichen Vorbildfunktion im Straßenverkehr die dringliche Notwendigkeit des vorschriftskonformen Fahrverhaltens thematisiert.“

Auf Twitter dokumentiert: Nur wenige Zentimeter trennen Lastenrad und Streifenwagen.

© Peter v. Mühlendahl

Polizei kann solche Delikte nicht erfassen

Vorbildfunktion, dieses Wort benutzt auch Peter von Mühlendahl. „Wenn die anderen Autofahrer das sehen, denken die sich doch, die Polizei macht es auch so.“ Mühlendahl ist beruflich mit dem Lastenrad unterwegs, er hält sich für fit und vorausschauend fahrend. „Was ist aber mit Kindern oder alten Leuten? Die fahren deshalb lieber auf dem Gehweg“.

Außerdem: Auch ein sicherer und schneller Radfahrer könnte mal plötzlich einen Schlenker um ein Schlagloch oder Glasscherben machen, gibt der Geschäftsmann zu bedenken.

Neun von zehn befragten Radlern nannten in einer Tagesspiegel-Umfrage aus dem Jahr 2019 zu enges Überholen als größte Gefahr im Verkehr. Doch das Delikt wird von der Polizei nicht kontrolliert, weil es nicht kontrolliert werden kann.

Es existiere zurzeit kein zugelassenes Messsystem auf dem deutschen Markt, hatte die Innenverwaltung im Dezember auf eine parlamentarische Anfrage mitgeteilt. Deshalb lasse sich der Überholabstand „in der polizeilichen Verkehrsüberwachung momentan nicht mittels technischer Geräte gerichtsfest dokumentieren“.

Ob das Delikt sonst wie geahndet wurde oder wird, weiß die Innenverwaltung auch nicht: „Daten sind seitens der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar“, teilte die Innenverwaltung weiter mit.

Auch in der jährlichen Unfallbilanz der Berliner Polizei fehlen entsprechende Zahlen. Erfasst wird zwar der „ungenügende Sicherheitsabstand“, doch das meint Auffahrunfälle.

Diese stehen übrigens auf Platz fünf der „Hauptunfallursachen gegenüber Radfahrenden“, wie aus dem Zahlenwerk für 2022 hervorgeht. Autofahrer verursachten so 188 Unfälle. 2019 waren es mehr gewesen: 245.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
false
showPaywallPiano:
false