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Umstritten: Die Initiative zur Enteignung großer Immobilienkonzerne in Berlin.

© Gregor Fischer/dpa

Wenige Tage vor dem Volksentscheid: Berliner CDU-Fraktion provoziert mit Flyer zu Enteignungen

Ein CDU-Flyer in Gestalt eines offiziellen Schreibens greift in die Auseinandersetzung um den Volksentscheid ein. Die Initiative wittert „Wählertäuschung“.

Je näher der Wahltag rückt, desto heftiger werden die Auseinandersetzungen der politischen Akteure. Das gilt ganz offensichtlich auch für Gegner und Befürworter des Berliner Volksentscheids "Deutsche Wohnen und Co enteignen".

Für den jüngsten Höhepunkt sorgt ein Streit zwischen der Enteignungsinitiative und der CDU-Fraktion. Letztere verschickte unter dem Titel "Nein zu Enteignungen" einen Flyer, der zur Ablehnung des Volksentscheids aufrief. "Enteignungen sind unbezahlbar, unrechtmäßig, unsinnig", erklärte Olaf Wedekind, Sprecher der Fraktion, dem Tagesspiegel.

Ziel der Aktion sei es gewesen, dem Informationsauftrag der Fraktion nachzukommen, sagte Wedekind weiter und verwies auf das Wochen zuvor gescheiterte Vorhaben, eine gemeinsame Stellungnahme des Parlaments zu verabschieden. Diese fehlte in der Amtlichen Mitteilung zum Volksentscheid. Ein Novum in der Geschichte von Volksentscheiden in Berlin, verursacht durch die Uneinigkeit der rot-rot-grünen Koalition in der Frage nach Enteignungen.

Rouzbeh Taheri, Sprecher der Initiative und zuletzt Teilnehmer an einem Streitgespräch mit CDU-Chef Kai Wegner, attackierte die CDU-Fraktion für ihre Flyer-Aktion scharf.

Diese habe "in der Auseinandersetzung mit uns von Anfang an Maß und Mitte verloren", sagte Taheri und erklärte, die Partei sei "offenbar wahnsinnig nervös" angesichts von Umfragen, die einen Erfolg des Volksentscheids durchaus möglich erscheinen lassen.

Flyer wirkt wie ein offizielles Schreiben der Landeswahlleitung

Die Kritik an der Aktion entzündet sich an zwei Punkten: Erstens wirkt die laut einem Fraktionssprecher an mehr als 100.000 Haushalte verschickte Postwurfsendung auf den ersten Blick wie ein offizielles Schreiben der Landeswahlleitung. Auf dem Kuvert prangt das Berliner Stadtwappen, auch Schrift und Stil ähneln den Schreiben der Landeswahlleiterin auffallend.

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Zwar wurde der Hinweis, dass die Karte "ausschließlich der Information dient und nicht zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden darf", ebenfalls auf das Kuvert gedruckt. Vertreter:innen der Initiative witterten dennoch "Wählertäuschung" und "Amtsanmaßung".

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Der zweite Kritikpunkt an dem Schreiben: Fraktionen ist es grundsätzlich verboten, Werbung im Sinne der Parteien zu machen – erst recht im Wahlkampf. Zwar verweist die CDU-Fraktion auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten, das die Zulässigkeit der Aktion unterstreicht, und Wedekind erklärt: "Die Trennung von Fraktion und Partei ist an jeder Stelle eingehalten." Restzweifel aber bleiben.

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So erklärt ein Sprecher des Landesrechnungshofs, der von der CDU-Fraktion vorab ebenfalls nach der Zulässigkeit einer Informationskampagne zum Volksentscheid befragt worden war: Allgemein habe der Rechnungshof an der Art der Öffentlichkeitsarbeit durch die Fraktion nichts auszusetzen.

Er schränkt aber ein: "Das konkrete Informationsangebot lag dem Rechnungshof nicht vor und ist von diesem nicht geprüft worden. Daher kann der Rechnungshof die Zulässigkeit nicht abschließend beurteilen."

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