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Haupteingang des Berliner Kaufhauses KaDeWe in der Tauentzienstraße in Berlin-Charlottenburg.

© imago/imagebroker

Komplexes Firmengeflecht: Wem genau gehört das Berliner KaDeWe?

Das "Kaufhaus des Westens" (KaDeWe) gehört einer Familie aus Thailand und einer aus Österreich, heißt es. Das stimmt irgendwie. Doch es ist viel komplizierter

Die Betreiberin des einzigen Berliner Luxuskaufhaus aus der Gründerzeit - nicht die Eigentümerin der Immobilie in der Tauentzienstraße in Berlin-Charlottenburg - ist „The KaDeWe Group GmbH“ mit Sitz in Essen. Diese Handelsfirma gehört der „The KaDeWe Group Holding GmbH“ mit Sitz in München. An dieser Dachgesellschaft ist die „SIGNA Retail Luxury Holding GmbH“ mit Sitz in Zürich „nur“ mit 49,9 Prozent beteiligt. Der Signa-Konzern gehört Mehrheitlich dem österreichischen Milliardär René Benko.

Die Mehrheit von 50,1 Prozent an der KaDeWe-Handelsgesellschaft hält die CRC Luxembourg S.a.r.l., die vom internationalen Kaufhauskonzern Central Retail Corporation (CRC) kontrolliert wird. CRC gehört der chinesischstämmigen Familie Chirathivat in Thailand. Die Eigentümerverhältnissee hat die Initiative „BerlinerInnen gegen Signa“ recherchiert. Auch der Tagesspiegel selbst versucht mit dem Projekt "Wem gehört Berlin" mehr Transparenz in den Immobilienmarkt zu bringen und Licht in undurchsichtige Eigentümerstrukturen.

Ähnlich komplex ist die Struktur hinter der KaDeWe-Immobilie. Es handelt sich allesamt um Tochtergesellschaften des Signa-Konzerns von René Benko. Grundstückseigentümer und Vermieter ist nach Recherchen der Initiative die „Berlin, Tauentzienstraße 21-24 GmbH & Co. KG“. Komplementär der Grundstücks-KG ohne Beteiligung ist die „Berlin, Tauentzienstraße 21-24 Verwaltungs GmbH“. Es gibt zwei Kommanditisten dieser Kommanditgesellschaft (KG): Die Luxemburger „Berlin, Tauentzienstraße 21-24- A S.a.r.l“ hält 94,9 Prozent der Anteile. Eine „Berlin, Tauentzienstraße 21-24- B S.a.r.l" hält die verbliebenden 5,1  Prozent an der Kommanditgesellschaft, der das Haus gehört.

Diese Aufteilung der Beteiligungshöhe ist eine typisch für die steueroptimierende Konstruktion eines Share-Deals. Hier erwirbt der Käufer Anteile an der Objektgesellschaft, formal nicht die Immobilie selbst. Sofern der Anteil der Mehrheitsgesellschaft unter 95 Prozent liegt, wird auch keine Grunderwerbssteuer fällig. Dieses Modell wird relativ häufig angewandt und steht heftig in der Kritik.

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