zum Hauptinhalt
Zu freundschaftlicheren Zeitung: Gerhard Schröder im Jahr 2006 bei einer Pressekonferenz in der Firmenzentrale des russischen Energiekonzerns Gazprom in Moskau.

© dpa/DMITRY ASTAKHOV

Weil Altkanzlerbüro nicht besetzt ist: Gericht verweigert Auskunft zu Gerhard Schröders Lobbyaktivitäten

Von Gazprom bis Nord Stream 2: Der Altkanzler muss „FragDenStaat“ nicht antworten, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – mit kurioser Begründung.

Die Internetplattform „FragDenStaat“ wird keine Auskunft zu möglichen Lobbyaktivitäten aus dem Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) erhalten. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor, das auf der Plattform veröffentlicht wurde.

Die Richter schlossen sich der Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin an, wonach das Büro derzeit nicht besetzt sei und den Antrag deswegen nicht bearbeiten könne. Daher gehe der Auskunftsanspruch zurzeit ins Leere, heißt es in dem rechtskräftigen Urteil.

Der Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiekonzerne und seiner Nähe zu Präsident Wladimir Putin in der Kritik. Deshalb hat ihm auch der Bundestag die Finanzmittel für sein Altkanzlerbüro und die dazugehörigen Mitarbeiterstellen gestrichen. Schröder geht gerichtlich gegen diese Entscheidungen vor.

Dass keine Auflösung des Büros erfolgt sein mag, belegt für sich genommen nicht, dass das Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder als Behörde im funktionellen Sinne fortbestehen würde.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu den Einwänden von „FragDenStaat“

Die Plattform „FragDenStaat“ wollte unter anderem wissen, welche Termine das Schröder-Büro von 2019 bis 2022 vereinbart hat, ob die Themen bekannt waren, und wenn ja, welche davon in Zusammenhang mit Energiepolitik, Gazprom, Nord Stream 2 oder Rosneft gestanden haben. Solange das Büro noch besetzt war, weigerte es sich hartnäckig, diese Fragen zu beantworten.

In dem Rechtsstreit hatte zunächst das Verwaltungsgericht Berlin der Plattform noch ein Auskunftsrecht generell abgesprochen, weil es sich bei „FragDenStaat“ nicht um ein gedrucktes Presseerzeugnis handelt. Der Chefredakteur der Plattform, Arne Semsrott, sei trotz Journalistenausweis kein Pressevertreter, entschied die Pressekammer des Verwaltungsgerichts Berlin im Juni 2022.

„FragDenStaat“ druckte eigens eine Zeitung

Der Trägerverein von „FragDenStaat“, die Open Knowledge Foundation Deutschland, ließ daraufhin Inhalte aus der Plattform in Form einer Zeitung drucken. Wegen der „neuen Sachlage“ stehe „FragDenStaat“ damit ein Auskunftsrecht zu, entschied später das OVG.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

In dem Verfahren kam es dann zu einer weiteren Schleife, weil das OVG der Meinung war, die Plattform hätte die Auskunft über die Lobby-Termine von Schröder nicht beim Bundeskanzleramt einklagen sollen, sondern beim Büro des Ex-Kanzlers selbst, das allerdings unter der Aufsicht des Bundeskanzleramtes steht.

Doch dafür ist es nun zu spät. Schröders Büro sei „derzeit auf der Grundlage des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 19. Mai 2022 ruhend gestellt. Ausweislich der plausiblen Auskunft der Antragsgegnerseite stehe dort Personal nicht mehr zur Verfügung und sei der Betrieb des Büros inzwischen eingestellt worden“, heißt es in dem OVG-Urteil. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false