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Warnstreik des Sicherheitspersonals: Passagiere stehen Schlange am Berliner Flughafen Tegel.

© Reuters/Fabrizio Bensch

Update

Berliner Flughäfen: Warnstreiks in Tegel und Schönefeld - Flugausfälle und Verspätungen

An den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld legt das Sicherheitspersonal die Arbeit nieder. Etliche Flüge fallen aus oder verspäten sich.

An den Berliner Flughäfen hat am Montagmorgen ein mehrstündiger Warnstreik des Sicherheitspersonals begonnen. Er führt zu erheblichen Einschränkungen für Passagiere. In Schönefeld seien alle Abfertigungen geschlossen, sagte ein Sprecher der Gewerkschaft Verdi. Zahlreiche Flüge wurden laut der An- und Abflugpläne der beiden Airports gestrichen, viele andere haben mehrstündige Verspätungen. In Tegel und Schönefeld seien mehr als 300 Sicherheitsmitarbeiter in Streik getreten, so der Gewerkschafter. Verdi hatte für die Zeit zwischen 05.00 Uhr und 08.45 Uhr zu einem Warnstreik aufgerufen.

Nach Angaben vom Sonntag soll die Arbeitsniederlegung mindestens 80 Verbindungen in Berlin treffen - mit gestrichenen oder verspäteten Flügen. In Schönefeld sollte laut aktuellem Flugplan um 7.17 Uhr die erste Maschine ankommen und um 10 Uhr sollten die ersten Flugzeuge starten. In Tegel war für 6.30 der erste Abflug angekündigt und für 7.15 die erste Ankunft.

Grund der Arbeitsniederlegung sind die bislang ergebnislosen Tarifverhandlungen mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) für die bundesweit 23.000 Beschäftigten der Flugsicherheit. Die Gewerkschaft verlangt einen Stundenlohn von 20 Euro. Am 23. Januar geht es in die nächste Runde.

Verdi sprach von einem Warnsignal an die Arbeitgeber, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. „Wenn das bis zur nächsten Runde nicht geschieht, sind weitere Streiks nicht auszuschließen“, erklärte ein Verdi-Sprecher. Auf den beiden Berliner Airports sind laut der Gewerkschaft rund 3000 Beschäftigte bei privaten Sicherheitsfirmen angestellt.

Das sollten Fluggäste bei Streiks beachten:

INFORMATIONEN:

Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen ist es der Reiseveranstalter. Auch der jeweilige Flughafen bietet auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.

STORNIEREN ODER UMBUCHEN:

Einen streikbedingt gestrichenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist - und auch länger, da ein Rückstau entstehen kann. Ist ein Ersatzflug erst am kommenden Tag oder später möglich, muss die Airline Übernachtungen und Transfers zum Hotel bereitstellen. Bei einer Pauschalreise muss der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen.

VERSPÄTUNG:

Bei Flügen bis zu 1500 Kilometern haben Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen - also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3500 Kilometern nach vier Stunden.

PÜNKTLICHKEIT:

Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und Reisende ihn dann verpassen.

ENTSCHÄDIGUNG:

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks aber ebenso wie miserables Wetter als außergewöhnlichen Umstand. Entschädigungen gibt es daher nicht. Verbraucherschützer haben an dieser Sichtweise allerdings rechtliche Zweifel. (Mit dpa)

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