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Am Montag wird am BER gestreikt.

© dpa / Paul Zinken

Update

Warnstreik am BER: Keine Abflüge am Montag – das müssen die 27.000 betroffenen Passagiere jetzt wissen

Weil das Sicherheitspersonal streikt, streicht der BER rund 200 Abflüge. Auch Flüge nach Berlin sind betroffen. Hintergrund: bislang erfolglose Tarifverhandlungen.

| Update:

Wegen eines Warnstreiks des Sicherheitspersonals am Montag werden am Hauptstadtflughafen BER rund 200 Abflüge gestrichen. Betroffen seien etwa 27.000 Passagiere, teilte ein Flughafensprecher am Samstag mit.

Zudem haben viele Airlines ihre Flüge zum BER am Montag gestrichen. Das war am Sonntagvormittag auf der Website des Flughafens ersichtlich. Die Situation sei in Bewegung, sagte ein BER-Sprecher.

Die Gewerkschaft Verdi hatte zuvor bekannt gegeben, dass sie für diesen Montag zu einem Warnstreik am Hauptstadtflughafen BER aufruft. Hintergrund sind die bislang erfolglosen Tarifverhandlungen mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS).

Auch an den Flughäfen Hamburg, Hannover und Bremen soll sich das Sicherheitspersonal am Arbeitskampf beteiligen. Es sei mit längeren Wartezeiten bis hin zu Flugausfällen zu rechnen, teilte Verdi am Samstag mit. Nach Angaben des Flughafenverbandes ADV werden nach aktuellem Stand insgesamt 351 Abflüge gestrichen. 45.000 Passagiere seien direkt betroffen. Insgesamt sei mit knapp 100.000 betroffenen Passagieren zu rechnen, da auch Flüge von anderen Flughäfen ausfallen werden. Erneut würden Reisende zum Spielball des Arbeitskampfes, kritisierte der Verband und monierte, die Ankündigung sei kurzfristig gekommen. Die Passagiere hätten kaum eine Chance, sich Alternativen zu suchen.

Der Warnstreik am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) soll Montagfrüh um 3.30 Uhr beginnen und um 24.00 Uhr enden. Verdi rechnet mit rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Es sei eine Kundgebung vor dem BER-Terminal auf dem Willy-Brandt-Platz geplant.

Verdi fordert angemessene Bezahlung für Arbeiten zu ungünstigen Uhrzeiten

Verdi steht nach eigenen Angaben seit Jahren mit dem BDLS in Verhandlungen, um die Zeitzuschläge für Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zu erhöhen sowie eine bessere tarifliche Regelung zur Entlohnung von Überstunden für die Sicherheits- und Servicekräfte an Verkehrsflughäfen zu erreichen.

Die Gewerkschaft fordert für die Luftsicherheitsbeschäftigten eine angemessene Bezahlung für Arbeiten zu ungünstigen Uhrzeiten. Die Zuschläge seien seit 2006 nicht mehr verbessert worden, seit 2013 werde über eine Erhöhung immer wieder verhandelt, betonte Verdi.

Zuletzt sei Anfang 2019 vereinbart worden, die Verhandlungen dazu fortzusetzen. Sie wurden laut Verdi im Januar aufgenommen und im Februar 2020 fortgesetzt.

Wegen der Pandemie seien die Verhandlungen vom BDLS nicht weitergeführt worden. Erst durch eine erneute Verabredung in der Entgelttarifrunde 2022 war der Gewerkschaft zufolge der BDLS bereit, über die Forderungen zu verhandeln. Die Arbeitgeber hätten bisher kein Angebot vorgelegt.

Umbuchungen, Übernachtungen, Verpflegungen: Welche Rechte haben Reisende bei einem Streik?

Wie Sie dennoch ans Ziel kommen:

Bei einem Flugausfall haben Reisende Anspruch auf Ersatzbeförderung. Das gilt auch für Streiks. In aller Regel bieten die Airlines ihren Kunden an, sie auf andere Flüge umzubuchen.

Tun Sie das nicht oder passt die neue Verbindung nicht, kann man auch selbst aktiv werden, erklärt der Berliner Reiserechtsanwalt Roosbeh Karimi. Man kann etwa eine Bahnfahrkarte kaufen, ein Auto mieten oder einen Alternativflug von Leipzig oder Hamburg aus nehmen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen.

Der Berliner Anwalt Roosbeh Karimi ist auf Reiserecht spezialisiert.

© promo

Wichtiger Tipp: „Nehmen Sie vorher Kontakt mit der Airline auf und informieren Sie diese über ihre Alternativpläne“, rät Karimi. Sonst läuft man Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Und: Machen Sie das schriftlich, nicht am Telefon – aus Beweiszwecken.

Wie Sie zu Ihrem Geld kommen:

Falls Ihnen die Lust aufs Reisen vergangen ist, können Sie auch den Ticketpreis zurückverlangen. Problematisch kann es sein, wenn Sie einen Anschlussflug gebucht haben und den nun verpassen.

Nehmen Sie vorher Kontakt mit der Airline auf und informieren Sie diese über ihre Alternativpläne

Roosbeh Karimi, Rechtsanwalt

Glück im Unglück hat man, wenn es sich um eine durchgehende Buchung mit einer einheitlichen Buchungsnummer handelt. Dann gibt es das Geld für den Anschlussflug zurück. Handelt es sich dagegen um zwei unabhängig voneinander gebuchte Verbindungen mit zwei Buchungsnummern, hat man Pech. „Das kann richtig wehtun“, sagt Karimi.

Ob Sie Ansprüche auf Entschädigung haben:

Hat die Airline einen Flugausfall oder eine Verspätung zu vertreten, können Betroffene zusätzlich eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro verlangen. Wie hoch, mögliche Entschädigungen bei kurzfristigen Annullierungen sind, legt die EU-Fluggastrechte-Verordnung fest. Sie liegen zwischen 250 und 600 Euro – je nach Entfernung zum Ziel und dem Zeitpunkt, an dem die Passagiere über die Flugstreichung informiert wurden. Die Frage ist jedoch, welche Dienste man dem Flugbetrieb der Airline zurechnen kann.

Beim Bodenpersonal, das unter anderem fürs Einchecken der Passagiere zuständig ist, könne man Ansprüche durchaus ableiten, sagt der Reiserechtler Paul Degott. „Die Airlines werden zwar mauern und sagen, dass sie mit denen nichts zu tun haben – aber das stimmt ja so nicht, denn sie brauchen sie zum Abfertigen.“

Auch wenn das Bodenpersonal von einem anderen Dienstleister kommt, handelt es im Auftrag der Airline und könne durchaus als Personal der Airline gelten, lautet seine Einschätzung.

Anders sieht es bei der Luftsicherheit aus, die am Montag bestreikt werden soll. Warnstreiks beim Sicherheitspersonal und bei der Flughafengesellschaft sind eher nicht dem Risikobereich der Airline zuzurechnen. Entschädigungen sind diesmal also sehr unwahrscheinlich.

Was ist, wenn der Pauschalurlaub verspätet startet:

„Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter in der Pflicht“, sagt Degott. Wer aufgrund des Warnstreiks beispielsweise erst einen Tag später in den Urlaub fliegt, kann den Reisepreis anteilig mindern. Das heißt, man zahlt dann für einen Tag weniger. (Tsp, dpa)

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