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Negativzinsen sind ein großes Problem für die Verbraucher.

© Jürgen Fälchle - stock.adobe.com

Vorsicht bei der Zustimmung: Banken wollen, dass Kunden für die "Geld-Verwahrung" zahlen

Banken fordern Kunden auf, die „Zusatzvereinbarung Verwahrentgelt“ zu unterschreiben. Worauf Sie jetzt achten müssen.

Haben Sie auch schon eine Nachricht von Ihrer Bank bekommen, in der Sie dazu aufgefordert werden, eine „Zusatzvereinbarung Verwahrentgelt“ zu unterzeichnen? Lassen Sie sich durch komplex anmutende Begriffe wie diesen nicht verwirren, zumal das Verwahrentgelt als Formulierung an sich eigentlich nur eine Verlegenheitslösung ist.

Vielleicht haben Sie stattdessen auch schon von Straf- oder Negativzinsen gehört. Da es diese im deutschen Recht nicht gibt, weil Zinsen nur zahlen muss, wer Schulden hat, wurde dieser Begriff eingeführt. Banken versuchen damit, einen neuen Geschäftszweig zu etablieren. Sie sollen für die Verwahrung Ihres Geldes auf Ihrem Konto zahlen.

Im Gegensatz zu einer Verwahrung von Gegenständen in einem Schließfach, geht es beim Kontoguthaben aber bekanntlich eher um das Verleihen an Dritte, um dafür Zinsen einzunehmen. Obwohl es Banken derzeit erschwert wird, Verwahrentgelte von ihren Kundinnen und Kunden zu verlangen, fordern viele derzeit weiterhin Negativzinsen.

Elß Dörte, Chefin der Verbraucherzentrale Berlin. Henning Kunz
Elß Dörte, Chefin der Verbraucherzentrale Berlin. Henning Kunz

© Henning Kunz

Besonders betroffen sind dabei Neukunden, weil die Akzeptanz oft zur Voraussetzung für die Kontoeröffnung gemacht wird. Die Zustimmung von Bestandskunden zu erhalten, ist schwieriger. Ohne eine schriftliche Vereinbarung ist es aber nicht zulässig, ein Verwahrentgelt zu erheben. Sollten Sie in der Vergangenheit ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung durch Verwahrentgelte belastet worden sein, können Sie diese in vielen Fällen von der Bank zurückfordern. Sie müssen jedoch auch darauf gefasst sein, dass Ihr Kreditinstitut den Druck erhöht, wenn Sie sich gegen Negativzinsen zur Wehr setzen.

Vor allem bei Direktbanken können sie aus einem guten Angebot wählen

Einige Banken drohen mit Kündigung, wenn Sie die Entgelt-Vereinbarung nicht unterschreiben. Kündigt Ihnen die Bank, sollten Sie gezielt nach Geldhäusern suchen, welche Neukunden aufnehmen, ohne Negativzinsen zu verlangen. Vor allem bei den Direktbanken können Sie dahingehend fündig werden und aus einem guten Angebot wählen.

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In der Regel wird ein Verwahrentgelt erst ab einer bestimmten Einlagenhöhe verlangt. Verteilen Sie Ihr Geld also ruhig auf zwei Konten, wenn Sie über größere Beträge verfügen. Lassen Sie sich auch nicht zur Vermeidung des Verwahrentgelts in unpassende oder zu teure Anlageprodukte drängen. Übrigens ist morgen Tag der Schachtelsätze. Daran sollten Sie denken, wenn Sie sich dem Thema „Zusatzvereinbarung Verwahrentgelt“ widmen.

Auch Ihre Bank hat sicherlich die ein oder andere Formulierung im Angebot, die Ihnen nicht klar verständlich ist. Dieses Problem kennen wir auch von vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Scheuen Sie sich also nicht, den Rat von Expertinnen und Experten zu suchen, ehe Sie etwas unterschreiben, was Sie vielleicht anschließend bereuen.

Dörte Elß

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