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Eine Kamera steht vor dem Logo der Partei AfD.

© dpa

Vor der Bundestagswahl: Journalist und Oberstaatsanwalt werden AfD-Direktkandidaten

Der frühere „Bild am Sonntag“-Vizechef Nicolaus Fest und Berlins Oberstaatsanwalt Roman Reusch wollen für die AfD in den Bundestag – und machen nicht zum ersten Mal Schlagzeilen.

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Einer der bekanntesten – und umstrittensten – Berliner Staatsanwälte will für die Brandenburger AfD in den Bundestag ziehen. Am Sonntag wurde Roman Reusch, wie berichtet, auf einer Mitgliederversammlung auf den zweiten Platz der Landesliste gewählt. Damit dürfte Reusch ebenso wie AfD-Landeschef Gauland sicher in den Bundestag einziehen.

Reusch ist im vergangenen Jahr zum Leitenden Oberstaatsanwalt und Leiter der Abteilung „Einlieferung und Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe“ ernannt worden. Vor zehn Jahren hatte er es mit provokanten Thesen zur Ausländerkriminalität zu bundesweiter Bekanntheit gebracht.

Mit Zeitungsinterviews („U-Haft ist auch ein Erziehungsmittel“) brachte er die Justizverwaltung gegen sich auf. Reusch war damals als Leiter der Intensivtäter-Abteilung äußerst erfolgreich. Gerne verwies er darauf, dass 85 Prozent seiner Klientel arabischer Herkunft seien. Als Reusch forderte, ausländische Kriminelle „außer Landes zu schaffen“, versetzte ihn die damalige SPD-Justizsenatorin Gisela von der Aue auf eine weniger im Fokus stehende Position. Im Abgeordnetenhaus sagte von der Aue, der Staatsanwalt habe das „beamtenrechtliche Mäßigungsgebot“ verletzt.

Laut Gesetz dienen Beamte „dem ganzen Volk, nicht einer Partei“

Beamte - und so auch Staatsanwälte - dürfen sich zwar privat politisch betätigen, allerdings in Grenzen. Es kommt darauf an, wie stark der Bezug der politischen Betätigung zum Dienst ist. Das Gesetz stellt klar: „Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei.“ Das heißt, dass sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht auszuführen haben. Roman Reuschs Karriere als Staatsanwalt würde aber jedenfalls ab dem Moment pausieren, in dem er in den Bundestag einziehen würde. Aus dem Amt müsste er ausscheiden, seine Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis ruhen für die Dauer der Mitgliedschaft im Parlament. Ein Staatsanwalt als Volksvertreter wäre gleichzeitig Teil der Legislative und der Exekutive - das verträgt sich nicht mit der im Rechtsstaat vorgesehenen Gewaltenteilung.

Staatsanwälte sehen kein Problem

Große Aufregung über die Personalie Reusch herrscht heute nicht mehr. In der Berliner Justiz ist er kein Thema, sein Engagement für die AfD ist seit Jahren bekannt. „Er hat daraus nie einen Hehl gemacht“, sagt ein ebenfalls leitender Kollege. Im vergangenen Jahr, als sein Engagement in Brandenburg bekannt wurde, war es ausgerechnet der heutige Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), der Reusch in Schutz nahm: „Wir wollen ja, dass sich Beamte parteipolitisch betätigen können.“ Ähnlich äußerte sich jetzt Ralph Knispel, Vorstand der Vereinigung Berliner Staatsanwälte. „Wir sehen keinen Zusammenhang mit seiner beruflichen Arbeit“, sagte er. Der rechtspolitische Sprecher der CDU, Sven Rissmann, sagte: „Jeder darf für eine demokratische Partei kandidieren, auch wenn sie einem nicht gefällt“. Knapper urteilte Sven Kohlmeier von der SPD über die Reusch-Kandidatur: „Ich nehme das zur Kenntnis.“ Niklas Schrader von der Linkspartei hat „Zweifel, ob Reusch sein Amt neutral ausüben kann“. Die Personalie werde sicher den Rechtsausschuss beschäftigen.

Nicolaus Fest nannte den Islam „eine totalitäre Bewegung“

Reusch ist nicht der einzige bekannte Kandidat, den die Partei dieser Tage aufstellt. Zum Bundestags-Direktkandidaten in Charlottenburg-Wilmersdorf hat die AfD den Juristen und früheren Vize-Chefredakteur der „Bild am Sonntag“, Nicolaus Fest, bestimmt. Der 1962 geborene Sohn des verstorbenen „FAZ“-Mitherausgebers Joachim Fest ist als scharfer Kritiker des Islams bekannt. In einem stark umstrittenen Zeitungskommentar nannte er den Islam im Juli 2014 unter anderem ein „Integrationshindernis“, fünf Monate später verließ er die „Bild am Sonntag“ – nach seiner Darstellung auf eigenen Wunsch.

Als Fest im Oktober 2016 der AfD beitrat, irritierte er in seiner Vorstellungsrede sogar Parteifreunde, als er forderte, alle Moscheen in Deutschland zu schließen und das Tragen von Kopftüchern zu verbieten. „Ich halte den Islam nicht für eine Religion, sondern für eine totalitäre Bewegung, die mehr dem Stalinismus oder Nationalsozialismus ähnelt“, sagte er.

Die Chancen auf ein Direktmandat in der City West scheinen gering

Nun teilte Fest mit, er freue sich auf den Wahlkampf und sei sich sicher, dass „wir in Charlottenburg-Wilmersdorf gute Chancen haben“. Aus den Ergebnissen der Berliner Wahlen 2016 lässt sich der Optimismus aber kaum herleiten. Mit 9,7 Prozent der Wählerstimmen errang die AfD fünf der 55 Sitze in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), für einen Stadtratsposten reichte das Ergebnis nicht aus. Bei den Erst- und Zweitstimmen für das Abgeordnetenhaus kam die Partei in Charlottenburg-Wilmersdorf auf 10,1 beziehungsweise 10,3 Prozent.

Auf das Direktmandat können sich CDU oder SPD die größten Chancen ausrechnen. Für die CDU tritt erneut der Bundestagsabgeordnete Klaus-Dieter Gröhler an, der den Wahlkreis 2013 gewonnen hatte. Die damalige SPD-Kandidatin Ülker Radziwill gehört nun zu fünf parteiinternen Bewerbern für die nächste SPD-Direktkandidatur.

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