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Die ausländischen Ärzte arbeiten in Kliniken, Praxen oder Betrieben.

© Getty Images/iStockphoto

Von Österreich über Syrien bis Indien: Aus diesen Ländern kommen Berlins neue Ärzte

Europa, Asien, Afrika – mehr als 400 Approbationen wurden in Berlin vergangenes Jahr an Mediziner aus dem Ausland erteilt.

Das deutsche Gesundheitswesen wird internationaler, gerade in Berlin arbeiten zunehmend im Ausland ausgebildete Beschäftigte. So steigt auch die Zahl nichtdeutscher Staatsbürger, die in Berlin eine Zulassung erhalten, um als Arzt zu praktizieren.

Während vor fünf Jahren noch 311 Approbationen an Mediziner mit ausländischer Ausbildung erteilt wurden, waren es 2022 schon 438. Die Angaben stammen aus der Antwort von Gesundheitsstaatssekretär Thomas Götz (Grüne) auf Frage des CDU-Abgeordneten Adrian Grasse, die dem Tagesspiegel vorab vorliegt.

Zuständig für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Medizin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso). Wie im Sommer 2022 bekannt wurde, stammten die meisten Anträge auf ärztliche Berufserlaubnis von Syrern, Türken, Ägyptern, Ukrainern und Russen. Diese Nationen liegen auch unter den tatsächlich erfolgten Genehmigungen vorn.

34.500
Ärzte sind in Berlin zugelassen

Die ersten zehn Positionen auf der Lageso-Liste: Je 30 vergangenes Jahr in Berlin neu zugelassene Mediziner aus dem Ausland kamen aus der Türkei sowie Österreich, je 22 aus Syrien und Russland, 21 aus Griechenland, je 16 aus Rumänien und Italien, 15 aus Ägypten, 14 aus Ungarn, je 13 aus Polen und Iran, zwölf aus der Ukraine, je elf aus Libyen und Bulgarien und zehn aus Indien. Die Mediziner arbeiten nach der Approbation in Kliniken, Praxen oder Betrieben.

Derzeit, das ist in der Zunft bekannt, warten insbesondere ukrainische Ärzte auf eine Zulassung. „Viele aus der Ukraine geflüchtete Ärztinnen und Ärzte bringen aus ihrer Heimat eine hervorragende Berufsausbildung mit“, sagte CDU-Mann Grasse. „Neben einer Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung der Ausbildung sollten daher auch Möglichkeiten für eine vorübergehende Tätigkeit als Assistentinnen und Assistenten in Praxen geschaffen und kommuniziert werden.“

Ausländische Ärzte im Wartestand dürfen auch dann nicht ohne Weiteres in einer Praxis assistieren, wenn der dort ansässige Medizinier sich zu ihrer Beaufsichtigung verpflichtet. Als schwierig gelten die sprachlichen Anforderungen, für eine Approbation erforderlich ist der bestandene Fachsprachentests der Ärztekammer Berlin auf dem Niveau C 1. Insgesamt waren in Berlin zuletzt 34.500 Ärzte zugelassen, davon fast 25.000 berufstätig; circa zehn Prozent sind ausländische Staatsbürger.

Dass die Hürden zur Zulassung als hoch gelten, soll offenbar nicht dazu führen, dass Antragsteller aufgeben – Staatssekretär Götz schreibt: „Eine maximale Bearbeitungsdauer für die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen ist gesetzlich nicht festgelegt, auch weil Anträge nicht nach Ablauf einer Frist abgelehnt werden sollen, wenn noch nicht alle Unterlagen eingereicht wurden oder die erforderlichen Sprachkenntnisse noch nicht vorhanden und nachgewiesen worden sind.“

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