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Insgesamt sind etwa 172.000 Unterschriften für den Erfolg des Volksbegehrens „Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ erforderlich.

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Gegen Geheimverträge: Volksbegehren für Wasser: Fast 14.000 Unterschriften gesammelt

Bislang sind knapp 14.000 Unterschriften für das Volksbegehren zur Offenlegung der Verträge bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gesammelt worden. Die Eintragungsfrist läuft noch bis Ende Oktober.

Die Initiatoren des Volksbegehrens zur Offenlegung der Verträge bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) haben im ersten Monat rund 13.800 Unterschriften eingereicht. Wie Landesabstimmungsleiterin Petra Michaelis-Merzbach am Mittwoch mitteilte, haben die Berliner Bezirkswahlämter bislang 9752 Unterstützungsunterschriften geprüft, 9091 davon waren gültig. Etwa 4000 weitere ungeprüfte Unterschriften liegen in den Bezirkswahlämtern vor.

Die Eintragungsfrist läuft noch weitere drei Monate und endet am 27. Oktober. Insgesamt sind etwa 172.000 Unterschriften für den Erfolg des Volksbegehrens „Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ erforderlich. Die Unterschriftensammlung für die zweite Stufe des Volksbegehrens hat am 28. Juni begonnen. Für ein Zustandekommen des Volksbegehrens hat der Wassertisch im Frühjahr 2008 mehr als 36.000 Stimmen gesammelt.

Zentrale Forderung der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch ist die Offenlegung der Verträge, die bei der Teilprivatisierung des Unternehmens 1999 geschlossen wurden. Sie monieren, dass die abgeschlossenen Verträge der „staatlichen Garantie einer Maximalrendite“ für die privaten Investoren RWE und Veolia dienen und damit für die stark gestiegenen Wasserpreise in Berlin verantwortlich sind. Der Wassertisch fordert eine Rekommunalisierung der BWB.

Der Antrag auf das Volksbegehren war vom Senat 2008 zunächst für unzulässig erklärt worden, weil er gegen höherrangiges Recht wie private Geheimhaltungsinteressen verstoße. Die Initiative hatte gegen die Ablehnung geklagt und im Oktober vergangenen Jahres vom Berliner Verfassungsgericht recht bekommen. (ddp)

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