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Das neubarocke Gebäude vom Kriminalgericht Moabit.

© dpa/Jens Kalaene

Betrug mit fingierten Autounfällen: Mutmaßliche Bandemitglieder in Berlin verurteilt

Wegen mehrerer fingierter Verkehrsunfälle wurden in Berlin zwei mutmaßliche Mitglieder einer Betrugsbande zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Rund neun Jahre nach einem großangelegten Betrug mit fingierten Autounfällen sind zwei mutmaßliche Bandenmitglieder verurteilt worden. Das Berliner Landgericht verhängte am Montag gegen einen Kfz-Sachverständigen 21 Monate Haft auf Bewährung. Ein 61-jähriger Angeklagter erhielt eine 15-monatige Bewährungsstrafe. Beide Männer hätten sich des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs schuldig gemacht, befanden die Richter. Sie ordneten zudem die Einziehung rechtswidrig erlangten Vermögens in Höhe von 57 000 Euro beziehungsweise knapp 24 000 Euro an. Die Männer hatten gestanden.

In dem Verfahren geht es um abgesprochene und betrügerische Verkehrsunfälle in der Zeit von 2008 bis Mitte 2014 mit einem Schaden für Versicherungen in Höhe von insgesamt rund einer Million Euro. An den europaweit begangenen Taten hätten sich „gegen Bezahlung eine Vielzahl von Personen beteiligt“, so die Anklage. In 57 Fällen habe der 59-Jährige als Kfz-Sachverständiger jeweils ein Schadensgutachten erstellen sollen. Vorschäden an Fahrzeugen seien in Gutachten verschwiegen worden. Mindestens 1000 Euro habe er jeweils im Gegenzug erhalten. An zehn Taten der Bande sei der 61-Jährige beteiligt gewesen.

Die Gruppe soll vor allem in Deutschland und Polen agiert haben. In einem früheren Prozess hatte ein 38-Jähriger erklärt, er habe Personen angeheuert, die gegen Geld „Fahrzeuge zuließen und Unfälle bauten“. Wurde ein Schaden reguliert, hätten die Fahrzeughalter 1000 Euro erhalten. Die Fäden habe ein „sehr erfahrener Versicherungsbetrüger“ in der Hand gehalten, der inzwischen in Polen getötet worden sei.

Nach einer Anzeige im Jahre 2014 waren Ermittlungen angelaufen. Ende 2019 erhob die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen vier Männer und eine Frau. Im August 2023 war es zu einem ersten Prozess vor dem Landgericht gekommen - ein früherer Termin sei nicht möglich gewesen, weil die zuständige Strafkammer mit vorrangig zu behandelnden Haftsachen befasst gewesen sei, hieß es.

Das Urteil entsprach im Wesentlichen den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidiger. Geständnisse sowie die lange Verfahrensdauer seien zugunsten der Angeklagten berücksichtigt worden, so das Gericht. (dpa)

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