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Aufgrund eines Wasserschadens hatte der Vermieter Angst vor Schimmel und forderte die Familie zum Verlassen der Wohnung auf.

© dpa

Trotz Erfolgs vor Gericht: Vermieter in Berlin-Moabit lässt Familie nicht zurück in ihre Wohnung

Nach einem Wasserschaden kündigte ein Vermieter einer Familie. Diese wehrte sich vor Gericht. Sie hatte Erfolg – doch der Vermieter sperrte sie aus.

Von Fatina Keilani

Eine Familie mit vier Kindern, die Ende März aus ihrer Wohnung in Moabit raus musste, hat vor Gericht Erfolg gehabt und darf wieder nach Hause. Aber: Der Vermieter lässt sie nicht rein. Das berichtet Rechtsanwalt Cornelius Krakau, der die Familie vertritt. „Das Gericht hat die Kündigung am 23. Mai für unwirksam erklärt und aufgehoben“, sagt Krakau, aber der Vermieter habe den Zugang zur Wohnung nicht gewährt. Der Anwalt erwirkte eine einstweilige Verfügung, wonach der Schlüssel herauszugeben ist – erfolglos.

Der Gerichtsvollzieher weigerte sich angesichts des Wortlauts „Schlüssel herausgeben“, die Wohnung für die Mieter zu öffnen. Nun muss die Verfügung geändert werden. Die Familie wohnt seit Anfang April zusammen in einem Zimmer in einer Pension, zuvor hatte sie einige Nächte im Obdachlosenasyl verbracht. Laut Krakau zahlt das Sozialamt pro Nacht 150 Euro für die Unterbringung – er fragt sich, warum nicht eine Ferienwohnung gemietet worden sei. Das eine Zimmer sei für sechs Personen sehr klein und für den Steuerzahler zudem teuer. Auch wenn der Staat das Geld am Ende vom Vermieter zurückverlangen könne.

Der Wasserschaden, der einen Streit auslöste

Am 28. März hatte der Gerichtsvollzieher bei der Familie in der Lübecker Straße geklingelt, die Wohnung wurde geräumt. Der Grund war ein Wasserschaden, um den es Streit gab.

Die Familie hatte das Wasser im Oktober 2018 aufgewischt und das für ausreichend gehalten. Der Vermieter sei jedoch der Meinung gewesen, der gesamte Fußboden müsse zur Vermeidung von Schimmel erneuert werden, und forderte die Familie zum Verlassen der Wohnung auf, um Instandsetzungsarbeiten zu ermöglichen, berichtet der Anwalt. Die Familie weigerte sich, weil sie keine Ersatzwohnung hatte und keine Notwendigkeit sah.

Familie wohnt seit fast zehn Jahren in der Wohnung

Ist bei einem Wasserschaden eine Wohnung vorübergehend unbewohnbar, so zahlt nach Angaben eines Vertreters der Versicherungsbranche normalerweise die Gebäudeversicherung für einen Hotelaufenthalt. Diese Option bot sich der Familie jedoch nicht. Der Vermieter kündigte und erhob Räumungsklage. Da die Familie nicht reagierte, erging gegen sie zunächst ein Versäumnisurteil. Dieses wurde inzwischen aufgehoben und die Kündigung für unwirksam erklärt.

Die Familie hätte ihren Rauswurf im März durch Zahlung von 17 000 Euro abwenden können – doch so viel Geld hatte sie nicht. Die aus Pakistan stammende Familie wohnt schon seit fast zehn Jahren in der Wohnung, sie lebt von Hartz IV. Die vier Kinder sind acht, zwölf, 14 und 16 Jahre alt, die Älteren besuchen ein Gymnasium. Die Familie gilt als integriert. Der Vermieter und sein Anwalt reagierten am Montag nicht auf Anrufe.

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