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Immer mehr Autos, die rechtswidrig auf Radwegen parken, werden abgeschleppt.

© Arne Dedert/dpa

Verkehr in Berlin: Mehr Autos von Radwegen abgeschleppt

Im Jahr 2017 wurden im Vergleich zum Vorjahr doppelt so viele Fahrzeuge abgeschleppt. Doch nicht immer rufen Polizei und Ordnungsamt den Abschleppwagen.

2017, also im ersten Regierungsjahr des rot-rot-grünen Senats, sind in Berlin deutlich mehr Autos abgeschleppt worden, die rechtswidrig auf Fahrradstreifen und Radwegen geparkt waren. Das geht aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (Grüne) hervor. Demnach rückten Abschleppwagen 2017 im Vergleich zum Vorjahr doppelt so häufig an. Im vergangenen Jahr gab es knapp 1600 Gebührenverfahren für sogenannte Fahrzeugumsetzungen von Radstreifen oder Radverkehrsanlagen. 2016 waren es noch 900 Verfahren, 2015 nur 650.

Deutlich häufiger werden Autos abgeschleppt, die auf Busspuren parken. 2017 sind dazu 8540 Gebührenverfahren gelaufen, in den Vorjahren waren es 8180 und 8360. Aus den Fünf-Meter-Bereichen an Kreuzungen musste in den Jahren jeweils 2000 Mal Fahrzeug abgeschleppt werden. Insgesamt ist über die Jahre ein Anstieg der Gebührenverfahren für abgeschleppte Autos zu verzeichnen: 55.300 waren es im Jahr 2015, in den Folgejahren 59.600 und 61.920. Bei der Bußgeldstelle waren 2017 nur 50.000 Umsetzungen registriert, zudem 2100 abgebrochene, bei denen die Fahrer noch rechtzeitig kamen,sowie 7000 Leerfahrten.

Allerdings rufen Polizei und Ordnungsamt nicht immer den Abschleppwagen. Pro Jahr werden rund drei Millionen Regelverstöße im ruhenden Verkehr registriert. Meist gibt es Strafzettel. Polizisten und Mitarbeiter der Ordnungsämter müssen im Einzelfall entscheiden, ob das Abschleppen verhältnismäßig ist. Und es gibt, wie aus der Antwort von Innenstaatssekretär Christian Gaebler hervorgeht, eine einschlägige Geschäftsanweisung. Abgeschleppt wird demnach nur, wenn durch ein im absoluten Halteverbot stehendes Fahrzeug „gefährliche Fahrstreifenwechsel oder eine erhebliche Staubildung“ hervorgerufen werden – oder wenn Bushaltestellen zugestellt sind und vor Kreuzungen Verkehrszeichen „zur Verbesserung der Sichtbedingungen zwischen abbiegenden Kraftfahrzeugen und Radfahrenden“ stehen.

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