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Verfassungsrichter verteidigt Wiederholungswahl: „Das Besondere an der Berliner Wahl ist das große Dunkelfeld an Fehlern“
Der nordrhein-westfälische Verfassungsrichter Bernd Grzeszick hält das Urteil seiner Berliner Kollegen für nachvollziehbar. Es habe zu viele Fehler gegeben.
Von Julius Betschka
Das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes über eine komplette Wahlwiederholung ist auch in Justiz-Kreisen umstritten. Eine Richterin des Verfassungsgerichts hat ein öffentliches Sondervotum abgegeben, ein Zweiter ebenfalls gegen die Mehrheit des Senats gestimmt. Staatsrechtler wie der emeritierte Professor Martin Morlok kritisieren das Urteil als „zu pauschal“. Es missachte die Grundsätze des geringstmöglichen Eingriffs in demokratische Wahlen.
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