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Kerstin Philipp, 55, ist seit 2014 Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in Berlin.

© promo

Verfahren bei Berliner Polizei wegen Nebentätigkeit: Innensenator überprüft GdP-Landeschefin

Innensenator Andreas Geisel überprüft die Landeschefin der Gewerkschaft der Polizei. Der Verdacht: Nicht genehmigter Nebenverdienst bei der Gewerkschaft.

Der Landeschefin der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Kerstin Philipp, soll doppelt kassiert haben. Wie der rbb am Freitagabend berichtete, soll sie als Angestellte der Polizei rund 36.000 Euro jährlich verdient, daneben für die Gewerkschaftsarbeit pro Jahr von der GdP 26.000 Euro bekommen haben. Doch als Nebentätigkeit habe Philipp sich das nicht von der Berliner Polizei genehmigen lassen.

Wie der rbb weiter berichtet, habe die Polizeiführung nach einem einjährigen Verfahren bereits im Sommer 2017 der GdP-Landeschefin eine Abmahnung aussprechen wollen. Doch dann habe sich Innensenator Andreas Geisel (SPD) den Fall auf den Tisch gezogen – obwohl die Polizei selbst für derlei zuständig ist. Doch geschehen sei seither nichts. Die Senatsinnenverwaltung wollte den Vorgang dem Bericht zufolge nicht kommentieren. Intern heißt es, Geisel wolle zunächst die Neubesetzung der Polizeiführung abwarten.

Die GdP widerspricht: Polizei seit 2003 über Ehrenamt informiert

Ein Sprecher der GdP sagte am Freitagabend auf Tagesspiegel-Anfrage, es sei kein Geheimnis, dass Philipp neben ihrer Tätigkeit als Berliner Polizistin auch ehrenamtlich für den GdP-Landesbezirk sowie den GdP-Bundesvorstand Aufgaben wahrnehme. "Das ist der Behördenleitung durch Kerstin Philipp bereits 2003 mitgeteilt worden", so der Sprecher. "Dass die Mitglieder des Bundesvorstandes für Aufwendungen, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement verbunden sind, eine Aufwandsentschädigung erhalten, ist auch woanders normales Procedere."

Es sei auch die Aufgabe von Innensenator Geisel und nicht ungewöhnlich, den Fall zu untersuchen, um die Rechtmäßigkeit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit zu prüfen. "Bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts durch den verantwortlichen Arbeitgeber wird sich unsere Landesvorsitzende wie im übrigen auch jeder andere Betroffene eines schwebenden Verfahrens, öffentlich nicht zu den Vorwürfen äußern, um den Ausgang nicht in irgendeiner Art und Weise zu beeinflussen", sagte der Sprecher der GdP.

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